Regionalwerke Wolfhager Land Service
Regionalwerke Wolfhager Land WhatsApp
Regionalwerke Wolfhager Land E-Mail

Veröffentlichungen

Informationen auf dieser Seite

 

Konzessionsabgaben


Die Konzessionsabgabesätze in den durch die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH versorgten Kommunen werden in folgenden Höhen erhoben:

Wolfhagen - AGS: 6633028; PLZ: 34466 

  • Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
  • Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
  • Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh

Habichtswald  - AGS: 6633011; PLZ: 34317

  • Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
  • Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
  • Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh

 

Feststellung der Grundversorgung


Als Netzbetreiber hat die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger festzustellen.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2019 bis 31.12.2021

PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019

PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019

Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2022 bis 31.12.2024

PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022

PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022

 

Netzstrukturdaten


Gemäß dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz vom 13.07.2005 und den zugehörigen Verordnungen sind nachstehende Daten zu veröffentlichen:

StromNEV 24-4

StromNZV 17-2

 

Netzentgelte


Entgelte für den Netzzugang Strom nach § 23 a des EnWG

Die jeweils gültigen Preisblätter sind Bestandteil des einheitlichen Lieferantenrahmenvertrages der Bundesnetzagentur.

 

Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte nach §18 Absatz 2 StromNEV

Mehr-/Mindermengen

Die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß §13 der StromNZV auf Grundlage der durch den BDEW ermittelten und veröffentlichten Marktpreise.

 

Musterverträge Netzzugang


Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, die für eine Durchleitung von Energie notwendigen Vertragsunterlagen zwischen Verteilnetzbetreiber und Lieferant im Internet zum Download bereitzustellen. Die Mustervertragsunterlagen finden Sie auf dieser Seite in Form von PDF- Dateien.

Letzte Aktualisierung der Verträge: 01.2018

Lieferantenrahmenvertrag der Regionalwerke Wolfhager Land
Anlage 1 aktuelles Preisblatt der Netzentgelte (siehe oben)
Anlage 2 Ansprechpartner Regionalwerke Wolfhager Land GmbH
Anlage 3 Mustersperrauftrag
Anlage 4 EDI-Mustervereinbarung

 

Normprofile


WP0_Normprofil_Lastprofil_Waermepumpe.xls

S0_Normprofil_Straßenbeleuchtung.xls

l2.xls

l1.xls

l0.xls

HE_Normprofil_E-Heizung.xls

h0.xls

g6.xls

g5.xls

g4.xls

g3.xls

g2.xls

g1.xls

g0.xls

Temperaturmesstelle

Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur hat der Netzbetreiber die Messstelle von Meteomedia in Fritzlar-Lohne  Messstellennummer 10437) festgelegt.
Dies gilt für die Profile WP0 (WÃärmepumpe) und HE (Nachtspeicherheizung).

Äquivalente Tagesmitteltemperatur

Um eine Glättung (aufgrund von Restwärme in Heizung, Wärmespeicherung durch Gebäudehülle,..) bei stark schwankenden Aussentemperaturen herbeizuführen, wird eine sogenannte Äquivalente Tagesmitteltemperatur gebildet, welche auch Temperaturen der Vortage berücksichtigt:

Tm,ä = 0,5 Tm(d) + 0,3 Tm(d-1) + 0,15 Tm(d-2) + 0,05 Tm(d-3)

Entsprechend dem ermittelten Äquivalenten Tagesmittel wird für die Bilanzierung das entsprechende Lastprofil für den Temperaturbereich herangezogen.

 

Hochlastzeitfenster Strom nach § 19 Abs. 2 StromNEV


Auf Grundlage des § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV erfolgt die Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für den Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024.

Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster wurde anhand des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV durchgeführt.

Download