Veröffentlichungen
Informationen auf dieser Seite
- Konzessionsabgaben
- Feststellung der Grundversorgung
- Netzstrukturdaten
- Netzentgelte
- Musterverträge Netzzugang
- Normprofile
- Hochlastzeitfenster Strom nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Konzessionsabgaben
Die Konzessionsabgabesätze in den durch die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH versorgten Kommunen werden in folgenden Höhen erhoben:
Wolfhagen - AGS: 6633028; PLZ: 34466
- Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
- Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
- Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh
Habichtswald - AGS: 6633011; PLZ: 34317
- Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
- Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
- Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh
Feststellung der Grundversorgung
Als Netzbetreiber hat die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger festzustellen.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2019 bis 31.12.2021
PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019
PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019
Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2022 bis 31.12.2024
PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022
PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022
Netzstrukturdaten
Gemäß dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz vom 13.07.2005 und den zugehörigen Verordnungen sind nachstehende Daten zu veröffentlichen:
Netzentgelte
Entgelte für den Netzzugang Strom nach § 23 a des EnWG
Die jeweils gültigen Preisblätter sind Bestandteil des einheitlichen Lieferantenrahmenvertrages der Bundesnetzagentur.
- vorläufige Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2025
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2024
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2023
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2022
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2021
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2020
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2019
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2018
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2017
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2016
Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte nach §18 Absatz 2 StromNEV
Mehr-/Mindermengen
Die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß §13 der StromNZV auf Grundlage der durch den BDEW ermittelten und veröffentlichten Marktpreise.
Musterverträge Netzzugang
Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, die für eine Durchleitung von Energie notwendigen Vertragsunterlagen zwischen Verteilnetzbetreiber und Lieferant im Internet zum Download bereitzustellen. Die Mustervertragsunterlagen finden Sie auf dieser Seite in Form von PDF- Dateien.
Letzte Aktualisierung der Verträge: 01.2018
Lieferantenrahmenvertrag der Regionalwerke Wolfhager Land
Anlage 1 aktuelles Preisblatt der Netzentgelte (siehe oben)
Anlage 2 Ansprechpartner Regionalwerke Wolfhager Land GmbH
Anlage 3 Mustersperrauftrag
Anlage 4 EDI-Mustervereinbarung
Normprofile
WP0_Normprofil_Lastprofil_Waermepumpe.xls
S0_Normprofil_Straßenbeleuchtung.xls
Temperaturmesstelle
Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur hat der Netzbetreiber die Messstelle von Meteomedia in Fritzlar-Lohne Messstellennummer 10437) festgelegt.
Dies gilt für die Profile WP0 (WÃärmepumpe) und HE (Nachtspeicherheizung).
Äquivalente Tagesmitteltemperatur
Um eine Glättung (aufgrund von Restwärme in Heizung, Wärmespeicherung durch Gebäudehülle,..) bei stark schwankenden Aussentemperaturen herbeizuführen, wird eine sogenannte Äquivalente Tagesmitteltemperatur gebildet, welche auch Temperaturen der Vortage berücksichtigt:
Tm,ä = 0,5 Tm(d) + 0,3 Tm(d-1) + 0,15 Tm(d-2) + 0,05 Tm(d-3)
Entsprechend dem ermittelten Äquivalenten Tagesmittel wird für die Bilanzierung das entsprechende Lastprofil für den Temperaturbereich herangezogen.
Hochlastzeitfenster Strom nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Auf Grundlage des § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV erfolgt die Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.
Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster wurde anhand des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV durchgeführt.
Download Hochlastzeitfenster 2024
Download Hochlastzeitfenster 2025