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Regelungen zur Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG

Der zunehmende Ausbau dezentraler Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und die steigende Zahl von elektrischen Verbrauchern, wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeugen, stellen insbesondere die Verteilnetze vor große Herausforderungen. Ohne eine parallel stattfindende Ertüchtigung und Digitalisierung kann zu es Engpässen bis hin zu Überlastungen der Verteilnetze kommen. Gleichzeitig bieten diese potenziell steuerbaren Einrichtungen auch eine große Chance, den Strombezug anzupassen und damit die Kosten für Netznutzung zu reduzieren.

Am 01.01.2024 sind die Regelungen der BNetzA zur Ausgestaltung der Umsetzung von §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich neue Vorgaben für Kunden, Installateurunternehmen und Netzbetreiber.

Die neuen Regelungen umfassen Vorgaben für die Steuerbarkeit steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und den Netzausbau, die einen zuverlässigen Netzbetrieb sicherstellen. Das Ziel ist die Gewährleistung eines verzugsfreien Netzanschlusses von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das Niederspannungsnetz.

Zusammenfassung der neuen Regeln zur Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß 14a EnWG

Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können gemäß der Regelungen nach §14a EnWG gesteuert werden?

  • Wärmepumpen unter Einbezug von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
  • Private Ladepunkte/Wallboxen
  • Batteriespeichersysteme (betroffen ist nur der Leistungsbezug)
  • Kälteerzeuger

Von der §14a-Regelung betroffen sind alle steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer installierten Leistung von über 4,2 kW, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.
Sollten hinter einem Netzanschluss mehrere Anlagen einer Verbrauchergruppe (z. B. mehrere Wärmepumpen) installiert sein, werden die Anschlussleistungen rechnerisch zusammengefasst. Maßgeblich ist folglich, ob die Summenleistung aller Anlagen einer Verbrauchergruppe größer ist als 4,2 kW.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit bestehender §14a-Vereinbarung, die bereits vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, können auf Kundenwunsch in die neue Regelung wechseln, um so von den reduzierten Netzentgelten (Modul 1 & Modul 2) zu profitieren. Sollte dies nicht geschehen, müssen §14a-Bestandsanlagen spätestens zum 01.01.2029 in die neue Regelung überführt sein. Voraussetzung ist, dass die Steuerbarkeit der Anlagen durch den Installateur-Betrieb eingerichtet wurde.

Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind von den Regelungen ausgenommen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 ohne bestehende §14a-Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen (hier gilt Bestandsschutz). Es besteht jedoch die Möglichkeit auf Kundenwunsch in die neue §14a-Regelung zu wechseln. Nachtspeicherheizungen sind nicht von der §14a-Regelung betroffen und werden dauerhaft gemäß der bestehenden Vereinbarung gesteuert (auch hier gilt Bestandsschutz).

Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind von der Teilnahmepflicht/einer Steuerung gemäß §14a EnWG ausgenommen?

Von der §14a-Regelung ausgenommen sind private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Institutionen mit Sonderrechten gemäß §25 Abs. 1 und 5a Straßenverkehrsordnung sowie Wärmepumpen und Klimageräte, die für gewerbliche Zwecke oder in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden.

Inwiefern sind Kunden von der neuen §14a-Regelung betroffen?

Gemäß der neuen §14a-Regelung darf eine Netzanschlussanfrage für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit der Begründung der Überschreitung von Netzkapazitäten abgelehnt oder der Netzanschluss verzögert werden. Bei zunächst planerisch ermittelter Engpasssituation darf die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtung bis auf minimal 4,2 kW gedimmt/heruntergeregelt werden, sofern die Netzanschlussleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung unter 11 kW liegt. Sollte die Netzanschlussleistung 11 kW bzw. mehr betragen, kann eine Dimmung der Bezugsleistung bis auf minimal der Skalierung der Netzanschlussleistung an einem Skalierungsfaktor (der vorläufige Skalierungsfaktor beträgt 0,4 (Stand 18.12.2023)) erfolgen. Im Falle der Steuerung von Verbrauchern über ein Energiemanagementsystem erfolgt die Berechnung der Mindestleistung unter Anwendung eines Gleichzeitigkeitsfaktors in Abhängigkeit zur Anzahl der Verbraucher und Fallgruppe des Verbrauchers.

Nähere Informationen zur Ermittlung der Mindestleistung können dem Beschluss BK6-22-300 „Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG“ der Bundesnetzagentur entnommen werden.

Engpässe werden nach derzeitigem Stand innerhalb des Netzgebiets der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für private Haushalte zunächst nicht erwartet.

Der Haushaltsverbrauch wird durch die Steuerung nicht begrenzt. Die Steuerung kann über eine direkte Steuerung der SteuVE oder über die Steuerung über ein Energiemanagementsystem (EMS) erfolgen. Die Entscheidung für die Art der Steuerung muss durch den Kunden getroffen werden. Die Steuerung über ein EMS ermöglicht eine freie Zuteilung der verfügbaren Leistung auf die hinter dem EMS angeschlossenen Verbraucher. Darüber hinaus wird bei der Berechnung der minimalen Bezugsleistung am Netzanschlusspunkt im Falle einer Steuerung durch den Netzbetreiber zusätzlich ein von der Anzahl steuerbarer Verbraucher abhängiger Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt. In beiden Fällen ist der Kunde für die Herstellung der Steuerbarkeit verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten. Sollten durch den Messstellenbetreiber Vorgaben zu den Standards der Steuerungstechnik gegeben sein, sind diese einzuhalten. Die Installateurunternehmen können alternativ auf Kundenwunsch den Messstellenbetreiber oder den Verteilnetzbetreiber mit dem Einbau von Mess- und Steuerungstechnik beauftragen (Vollmacht erforderlich)

Zustaendigkeiten-14a

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Welchen Ausgleich erhält der Kunde für die Steuerbarkeit seiner Verbrauchseinrichtungen?

Als Ausgleich für die Steuerbarkeit ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erhalten Kunden reduzierte Netzentgelte. Es gibt zwei Auswahlmöglichkeiten:

  • Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts zuzüglich individuell durch den Netzbetreiber ermittelter Stabilitätsprämie. Die pauschale Reduzierung beträgt 80,- EUR (brutto), die Stabilitätsprämie wird jedes Jahr gemäß Festlegung der Bundesnetzagenur (BK8-22/010-A) neu festgesetzt. In den Preisblättern für die Netznutzung ist jeweils die Summe beider Preiskomponenten ausgewiesen. Eine Reduzierung des Gesamtnetzentgeltes kann maximal bis auf 0,- EUR erfolgen, negative Netzentgelte sind ausgeschlossen
  • Modul 2: Reduktion des Arbeitspreises für die Entnahme ohne Leistungsmessung um 60%. Modul 2 erfordert die Installation eines separaten Zählers an den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Die Kosten sind ebenfalls auf den Preisblättern der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für die Netznutzung ausgewiesen.

Zur Abrechnung von Modul 2 muss für die steuerbaren Verbrauchseinrichtung(en) ein separater Zählpunkt eingerichtet werden. Gemäß der Bundesnetzagentur empfiehlt sich für Ladepunkte die Wahl von Modul 1 und für Wärmepumpen die Wahl von Modul 2.

Die Weitergabe der Netzentgeltreduzierung erfolgt in der Regel über den Stromlieferanten an den Kunden über die Netznutzungsabrechnungen.

Ein Wechsel zwischen den Modulen ist möglich.

Weitere Informationen zu den Netzentgeltmodulen können Sie dem RWL- Preisblatt entnehmen.

14_a_Modul_1

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14_a_Modul_2

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Technische Anforderungen

In Abbildung 1 sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der technischen Anbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen dargestellt. Die Grenze zum Eigentum des Netzbetreibers bleibt unverändert am Hausanschlusskasten. Der Messstellenbetreiber (MSB) stellt zukünftig ein intelligentes Messsystem (Zähler nebst Smart Meter Gateway) sowie eine zugehörige Steuerbox bereit. Diese Dienstleistung kann entweder direkt durch den Kunden (Anschlussnehmer) oder mit einer entsprechenden Bevollmächtigung durch den Netzbetreiber im Namen und zu Lasten des Kunden beim Messstellenbetreiber beantragt werden. Die Steuerbox ist über eine Schnittstelle mit dem Smart Meter Gateway verbunden und empfängt die Steuersignale des Netzbetreibers. Durch die Steuerbox erfolgt die Ansteuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Die entsprechende Anbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und deren Steuerbarkeit ist durch den Kunden bzw. durch den beauftragten Elektrofachbetrieb zu Lasten des Kunden herzustellen. Der Kunde kann dabei entscheiden, ob eine direkte Steuerung der Verbrauchseinrichtung oder eine Sollwertvorgabe an ein kundenseitiges Energiemanagementsystem erfolgen soll. Die Anbindung zwischen Steuerbox und steuerbarer Verbrauchseinrichtung bzw. Energiemanagementsystem soll vorzugsweise über eine digitale Schnittstelle wie z.B. EEBUS erfolgen, die sich jedoch noch in Abstimmung befindet. Übergangsweise ist ggf. auch eine Ansteuerung über potentialfreie Relaiskontakte möglich. Bis zur Fertigstellung einer Verbandsempfehlung des BDEW zur Aktualisierung der TAB (BDEW Bundesmusterwortlaut) ist Platz für ein APZ-Feld/RfZ inkl. Spannungsversorgung in der Zähleranlage vorzusehen.

Umsetzung am Zählerplatz

Bei neu zu errichtenden Zählerplätzen sind die Vorgaben der VDE-AR-N 4100 und der technischen Anschlussbedingungen der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH einzuhalten. Bei Bestandsanlagen ist eine Spannungsversorgung aus dem ungemessenen Bereich herzustellen. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die erforderliche kommunikative Verbindung zwischen der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und der Steuereinrichtung des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers (bspw. Intelligentes Messystem mit Steuerbox) sicherzustellen.

Der Betreiber der steuVE hat in geeigneter Weise und durch Auswahl der steuVE sicherzustellen, dass die Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges umgesetzt wird.

Dies kann durch eine unmittelbare Weitergabe der Reduzierung an die steuVE (Direktansteuerung) oder einer Sicherstellung der Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem (EMS) des Anschlussnehmers/ Anschlussnutzers erfolgen.

Umsetzung der Steuerung über eine digitale Schnittstelle

Sofern die Ansteuerung der SteuVE oder des EMS über eine digitale Schnittstelle, entsprechend den Vorgaben der Steuerbox nach FNN Lastenheft erfolgen soll, ist eine Datenleitung mindestens Cat. 5 mit einer RJ45 Buchse (berührungssicher verschlossen) in den RfZ legen und mit der Aufschrift “Datenleitung SteuVE” dauerhaft zu kennzeichnen.

Ansteuerung über eine digitale Schnittstelle

Zählerplatzgestaltung “Ansteuerung über eine digitale Schnittstelle (für 3-Punkt-Befestigung bzw. eHz-Steckbefestigung)

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Umsetzung der Steuerung über Relaiskontakte

Soll die Ansteuerung der SteuVE oder des EMS über Relaiskontakte sichergestellt werden, so erfolgt die Umsetzung des Steuersignals über ein Koppelrelais im anlagenseitigen Anschlussraum. Die Steuerung ist so umzusetzen, dass bei Anzug der Relaisspule die Steuerung auf den zugesicherten Minimalwert nach §14a EnWG umgesetzt wird. Die dafür notwendige Spannungsversorgung ist anlagenseitig bereitzustellen.

Ansteuerung über Relaiskontakt

Zählerplatzgestaltung “Ansteuerung über Relaiskontakt (für 3-Punkt-Befestigung bzw. eHz-Steckbefestigung)

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Weitere Informationen zur Ausgestaltung werden so zeitnah wie möglich bereitgestellt.

Sollte es für die steuerbare Verbrauchseinrichtung des Kunden aus technischen Gründen nicht möglich sein, die Leistung auf den vom Netzbetreiber vorgegebenen Wert zu reduzieren, hat eine Reduktion auf den nächstgeringeren Wert zu erfolgen. Im Fall einer nur grob steuerbaren Anlage könnte die vollständige Abschaltung der Verbrauchseinrichtung über ein Schütz durchgeführt werden. Auch hierfür liegt die Verantwortung der Umsetzung auf Seiten des Kunden.

Falls der Kunde für das reduzierte Netzentgelt Modul 2 wählen möchte (vgl. vorheriger Abschnitt), so ist eine separate messtechnische Erfassung des Verbrauchs der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erforderlich und ein entsprechendes Messkonzept vorzusehen.

Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen beim Netzbetreiber („Was ändert sich?“)
Welche zusätzlichen Angaben zu den bisher bestehenden benötigen die RWL?

Auswahl des Netznutzungsentgeltmoduls (ohne Auswahl gilt Modul 1 als Standardmodul)

Beantragung Messstelle / Steuerbarkeit über MSB oder Netzbetreiber (Standardauswahl)

ElektroinstallateurInnen benötigen eine zusätzliche Vollmacht vom Kunden für die Auswahl des Netznutzungsentgeltmoduls, welches dem Netzbetreiber zu Abrechnungszwecken mitgeteilt werden muss. Für die Umsetzung des reduzierten Entgelts wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kunde und Regionalwerke Wolfhager Land GmbH getroffen, diese wird seitens der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH bereitgestellt.

Strom selbst erzeugen & einspeisen

Strom aus Sonnenenergie ist schon heute eine wesentliche Stütze des Energiesystems - und wird es bleiben. Photovoltaik bietet insbesondere Eigenheimbesitzern die Möglichkeit, selbst zum Energieerzeuger zu werden. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Strom in das Netz der Regionalwerke Wolfhager Land einspeisen möchten, erfahren Sie hier.

Von der Idee bis zur ersten Kilowattstunde

  1. Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihr Projekt mit einem der hiesigen Fachbetriebe zu besprechen und zu konkretisieren. Dann stellen Sie Ihre Anfrage zum Anschluss der Erzeugungsanlage an das Stromnetz der Regionalwerke Wolfhager Land.
  2. Wir prüfen ob, bzw. inwieweit Ihre geplante Erzeugungsanlage an das Stromnetz angeschlossen werden kann.

    Bitte nutzen Sie für Ihre Voranfrage unser Online-Formular.

  3. Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung sollten Sie binnen 4 Wochen die Installation der Erzeugungsanlage beauftragen und uns dies so rasch wie möglich mitteilen. Die für Sie reservierte Netzkapazität verfällt nach 4 Wochen, sodass Sie u. U. erneut eine Anfrage stellen müssten.
    Sie erhalten von uns eine Checkliste über die einzureichenden Unterlagen und die technischen Voraussetzungen. Diese Dokumente müssen vor Inbetriebnahme bei den Regionalwerke Wolfhager Land eingereicht werden.
    Die Kosten der Inbetriebnahme entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
  4. Ihre Anlage geht in Betrieb. Sie sind verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
    Bitte teilen Sie den Regionalwerke Wolfhager Land außerdem so rasch wie möglich die Ihnen zugeteilte Nummer im Marktstammdatenregister mit. Ebenfalls notwendig ist die Übermittlung Ihrer Bankdaten zur fristgerechten Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung.

Als Anlagenbetreiber leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende in der Region. Die Regionalwerke Wolfhager Land unterstützen Ihr Vorhaben daher aus voller Überzeugung und stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Erster Ansprechpartner ist der Kundenservice, der Ihre Anfrage gerne an die zuständigen Stellen weiterleitet.

Bitte nutzen Sie für Ihre Voranfrage unser Online-Formular.

Hinweise zu Mikro-PV

Mikro-PV Anlagen liegen im Trend. Trotz geringem Leistungsspektrum können sie an sonnenreichen Tagen die Grundlast im Haushalt abdecken und so die Stromkosten senken. Eine einfache Installation versprechen zum Beispiel so genannte plug-n-play-Lösungen für die heimische Steckdose. Wir raten zu einer genauen Prüfung angesichts der großen Angebotsvielfalt.

Der Weg zu Ihrer Plug-in-PV-Anlage:

  • Füllen Sie den Antrag zum Anschluss einer Erzeugungsanlage aus - nutzen Sie dazu unser Online-Formular.
  • Legen Sie einen Lageplan des Installationsortes sowie Datenblätter der Anlage bei.
  • Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH genehmigt Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt ohne Netzprüfung.

Beachten Sie bitte auch unser Infoblatt Plug-In PV.

Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihre Mikro-PV-Anlage zu beantragen, bzw. die Installation anzuzeigen. 

Häufige Fragen zum Messstellenbetrieb und digitalen Zählern

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bildet den regulatorischen Rahmen für den Einsatz von digitaler Messtechnik in Deutschland. Der schrittweise Einbau der Zähler beginnt 2017, der Roll-Out soll bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein.

An dieser Stelle geben wir Antworten auf einige häufige Fragen zur Digitalisierung des Messwesens in Deutschland.

Was ist ein digitaler Zähler?

Zwei verschiedene digitale Zähler werden zum Einsatz kommen:

1.) Die moderne Messeinrichtung (mME) erfasst den Verbrauch, überträgt diese Daten jedoch nicht. Diese Zähler kommen bereits in Neubauten zum Einsatz. Sie werden für die allermeisten Verbrauchsstellen ausreichen.

Durch Installation eines Kommunikationsmoduls wird die moderne Messeinrichtung zum intelligenten Messsystem.

2.) Das intelligente Messsystem (iMSys) - moderne Messeinrichtung plus Kommunikationsmodul - ermöglicht eine Fernauslesung der ermittelten Verbrauchsdaten durch den Energieversorger und den Verbraucher. Intelligente Messsysteme kommen bei Gewerbebetrieben, Haushalten mit sehr hohem Verbrauch und bei Erzeugungsanlagen größer 7 kW zum Einsatz. Derzeit sind auf dem Markt noch keine intelligenten Messsysteme verfügbar.

 

Welche Daten erfassen moderne Messeinrichtungen?

Anders als herkömmliche analoge Zähler erfassen digitale Zähler neben dem Energieverbrauch auch die Nutzungszeit. Während die jährliche Abrechnung bisher keine Rückschlüsse zulässt, ob der Strom gleichmäßig über das Jahr verteilt oder konzentriert während weniger kurzer Zeiträume angefallen ist, liefern die „intelligenten“ Zähler genau diese Daten. Die Daten stehen rückblickend maximal 24 Monate zur Verfügung.

Auf dieser Basis können Verbraucher Stromfresser und einsparpotenziale identifizieren. Zugleich erlauben die Daten Netzbetreibern und Versorgern eine bessere Steuerung des Stromnetzes.

 

Wer bekommt einen digitalen Zähler?

Betroffen sind zunächst nur Verbraucher, die mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Sie sollen ab 2017 mit intelligenten Messsystemen mit Kommunikationsschnittstelle ausgestattet werden. Auch Stromerzeuger, wie zum Beispiel Betreiber von PV-Anlagen oder BHKWs müssen ein intelligentes Messsystem installieren.

Moderne Messsysteme werden ab 2017 in Neubauten verbaut. Erst ab 2020 kann auch in Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden die Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen beginnen. Bis 2032 soll die überwiegende Mehrheit der analogen Zähler (95 Prozent) ersetzt sein.

Die von der Umrüstung betroffenen Verbrauchsstellen werden wir selbstverständlich im Vorfeld informieren.

 

Wie hoch sind die Kosten für die Bereitstellung und Installation?

Schon heute zahlen Stromkunden für die Messung im Rahmen ihrer Stromtarife. Daran ändert auch durch Einführung der digitalen Zähler nichts. Gemäß Preisobergrenze des Bundeswirtschaftsministeriums werden moderne Messeinrichtungen im Jahr maximal 20 Euro kosten, intelligente Messsysteme abhängig vom Verbrauch höchstens 200 Euro.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

 

Sind für die Installation bauliche Veränderungen nötig?

Grundsätzlich nicht. Die neuen Zähler sind so beschaffen, dass sie an den Orten der alten, analogen installiert werden können. Zusätzlicher Platzbedarf - freilich in eher geringem Umfang - ergibt sich allein durch die Installation des Kommunikationsmoduls. Dieses findet jedoch in den allermeisten Zählerschränken problemlos Platz.

 

Wie sicher sind meine Daten?

Sehr sicher! Die Daten werden nach anerkannten und höchsten Regeln der Technik verschlüsselt und gesichert übertragen, so dass sie vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sind. Hierfür sorgt unter anderem ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiertes Schutzprofil für Messsysteme. Die Datenschutzanforderungen sind sehr hoch und übertreffen die Sicherheitsstandards bei Bankautomaten. Die Daten werden anonymisiert übertragen, so dass nur Verbrauchsprofile sichtbar werden, aber keine Beziehung zu Personen hergestellt werden können. Die Stromverbrauchsdaten lassen weniger Rückschlüsse auf persönliche Vorlieben oder Verhaltensweisen zu als beispielsweise der Einsatz von Kreditkarten, Kundenkarten oder Online-Einkäufen.

 

Wie sicher sind die neuen Zähler?

Für intelligente Messsysteme gilt ein höherer Standard als bei Kreditkarten. Unerlaubte Eingriffe durch Dritte in die Kommunikation werden durch die Verschlüsselung erheblich erschwert, wenngleich niemand eine absolute Sicherheit zu geben vermag.

Da moderne Messeinrichtungen keine Daten nach außen senden, sind sie allein deshalb weniger anfällig für derartige Störungen.

Messstellenbetrieb

Smarte Zähler für die Energiezukunft

Wind- und Sonnenstrom haben immer größeren Anteil an der Stromproduktion in Deutschland. Das digitale Messwesen, das von 2017 an schrittweise eingeführt wird, sorgt für Stabilität trotz der zunehmend unstetigen und wechselhaften Erzeugung und zeigt zugleich Effizienz- und Einsparpotenziale auf Verbraucherseite auf.

Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem

Im Zuge der Digitalisierung der Energiewende ersetzen digitale Zähler nach und nach die aktuell installieren analogen Zähler. Bis 2032 soll jeder Haushalt, jeder Wirtschaftsbetrieb und jede sonstige Einrichtung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen ausgerüstet sein. Die Ausrüstung einzelner Verbrauchsstellen mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald diese auf dem Markt verfügbar sind. Los geht es mit Großverbrauchern sowie Erzeugungsanlagen, die Strom ins Netz einspeisen.

Privathaushalte mit üblichen Verbräuchen erhalten die moderne Messeinrichtung im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels.

In Wolfhagen und Habichtswald ist die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verantwortlich für die Umrüstung der Zähler und die Umsetzung weiterer gesetzlicher Maßnahmen. In dieser Funktion garantieren wir den Schutz der sensiblen Daten.

Ab 2017 beginnen die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH (bis 2020: Stadtwerke Wolfhagen GmbH) mit der Installation „moderner Messeinrichtungen“. Diese ermitteln den Verbrauch stunden-, tages-, wochen- und jahresweise in Kilowattstunden. Die Verbrauchsdaten sind rückblickend 24 Monate auf dem Gerät verfügbar und gewähren detaillierte Einblicke in das Verbrauchsverhalten auf deren Grundlage jeder Verbraucher Energiesparmaßnahmen ergreifen kann.

Kosten der digitalen Messung

Schon heute zahlen Stromkunden für die Messung im Rahmen ihrer Stromtarife. Daran ändert auch durch Einführung der digitalen Zähler nichts. Gemäß Preisobergrenze des Bundeswirtschaftsministeriums werden moderne Messeinrichtungen im Jahr maximal 20 Euro kosten, intelligente Messsysteme abhängig vom Verbrauch höchstens 200 Euro.

Downloads und Links

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Messstellenbetrieb und digitalen Zählern.

Hier können Sie unseren Messstellenvertrag herunterladen.

Hier finden Sie die Bekanntgabe über die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

 

Veröffentlichungen

Informationen auf dieser Seite

 

Konzessionsabgaben


Die Konzessionsabgabesätze in den durch die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH versorgten Kommunen werden in folgenden Höhen erhoben:

Wolfhagen - AGS: 6633028; PLZ: 34466 

  • Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
  • Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
  • Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh

Habichtswald  - AGS: 6633011; PLZ: 34317

  • Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
  • Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
  • Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh

 

Feststellung der Grundversorgung


Als Netzbetreiber hat die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger festzustellen.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2019 bis 31.12.2021

PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019

PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019

Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2022 bis 31.12.2024

PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022

PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022

 

Netzstrukturdaten


Gemäß dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz vom 13.07.2005 und den zugehörigen Verordnungen sind nachstehende Daten zu veröffentlichen:

StromNEV 24-4

StromNZV 17-2

 

Netzentgelte


Entgelte für den Netzzugang Strom nach § 23 a des EnWG

Die jeweils gültigen Preisblätter sind Bestandteil des einheitlichen Lieferantenrahmenvertrages der Bundesnetzagentur.

 

Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte nach §18 Absatz 2 StromNEV

Mehr-/Mindermengen

Die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß §13 der StromNZV auf Grundlage der durch den BDEW ermittelten und veröffentlichten Marktpreise.

 

Musterverträge Netzzugang


Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, die für eine Durchleitung von Energie notwendigen Vertragsunterlagen zwischen Verteilnetzbetreiber und Lieferant im Internet zum Download bereitzustellen. Die Mustervertragsunterlagen finden Sie auf dieser Seite in Form von PDF- Dateien.

Letzte Aktualisierung der Verträge: 01.2018

Lieferantenrahmenvertrag der Regionalwerke Wolfhager Land
Anlage 1 aktuelles Preisblatt der Netzentgelte (siehe oben)
Anlage 2 Ansprechpartner Regionalwerke Wolfhager Land GmbH
Anlage 3 Mustersperrauftrag
Anlage 4 EDI-Mustervereinbarung

 

Normprofile


WP0_Normprofil_Lastprofil_Waermepumpe.xls

S0_Normprofil_Straßenbeleuchtung.xls

l2.xls

l1.xls

l0.xls

HE_Normprofil_E-Heizung.xls

h0.xls

g6.xls

g5.xls

g4.xls

g3.xls

g2.xls

g1.xls

g0.xls

Temperaturmesstelle

Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur hat der Netzbetreiber die Messstelle von Meteomedia in Fritzlar-Lohne  Messstellennummer 10437) festgelegt.
Dies gilt für die Profile WP0 (WÃärmepumpe) und HE (Nachtspeicherheizung).

Äquivalente Tagesmitteltemperatur

Um eine Glättung (aufgrund von Restwärme in Heizung, Wärmespeicherung durch Gebäudehülle,..) bei stark schwankenden Aussentemperaturen herbeizuführen, wird eine sogenannte Äquivalente Tagesmitteltemperatur gebildet, welche auch Temperaturen der Vortage berücksichtigt:

Tm,ä = 0,5 Tm(d) + 0,3 Tm(d-1) + 0,15 Tm(d-2) + 0,05 Tm(d-3)

Entsprechend dem ermittelten Äquivalenten Tagesmittel wird für die Bilanzierung das entsprechende Lastprofil für den Temperaturbereich herangezogen.

 

Hochlastzeitfenster Strom nach § 19 Abs. 2 StromNEV


Auf Grundlage des § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV erfolgt die Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für den Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024.

Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster wurde anhand des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV durchgeführt.

Download

 

Marktkommunikation

Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses "Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Elektrizität" (BK6-06-009) informieren wir im folgenden über den elektronischen Datenaustausch:

Der Datenaustausch erfolgt seit 01.08.2007 ausschließlich über E-Mail. Die vorgesehenen Funktionspostfächer nehmen einzig EDIFACT-Nachrichten entgegen, Hinweise in den Mail-Body's werden nicht ausgewertet, anderweitige Anfragen senden Sie bitte an die jeweilige allgemeine E-Mail-Adresse. Beachten Sie bitte auch, dass Ihre gesendeten Daten nur an den genannten Funktionspostfächern mit einer CONTROL-Meldung bestätigt werden.

 

Netzbetrieb der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH:

Adresse GPKE-Datenaustausch: edifact(at)rz-gkk.de
Allgemeine E-Mail-Adresse: marktkommunikation@rwl.gmbh
BDEW-Codenummer: 9907118000008
Datenblatt

E-Mail Signierung und Verschlüsselung

Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH betreibt ein Verschlüsselungsgateway, um vertrauliche Kommunikation per E-Mail mit externen Partnern zu gewährleisten. Unterstützt wird eine Verschlüsselung der EDIFACT-Nachrichten mittels S/MIME über SMTP, eine Unterstützung von PGP ist nicht vorgesehen. Sofern Sie an einem verschlüsseltem Datenaustausch interessiert sind, bitten wir um vorherige Abstimmung der entsprechenden Parameter:

Ansprechpartner: Herr Martin Kreutz
E-Mail: edifact@rz-gkk.de
Telefon: 05692 322 96 0

Zertifikat der 1:1 Kommunionsadresse: edifact@rz-gkk.de

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