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Planauskunft

Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH ist Stromnetzbetreiberin in Wolfhagen und Habichtswald. In Wolfhagen sind wir zudem für die Trinkwasserversorgung zuständig und betreiben das zugehörige Leitungsnetz.

Für eine Planauskunft nutzen Sie bitte unser Formular. Die entsprechenden Pläne senden wir Ihnen per E-Mail zu. Im Normalfall stehen Ihnen die Pläne am Folgetag (Montag - Freitag) zur Verfügung.

    Planauskunft für

    Strom selbst erzeugen & einspeisen

    Strom aus Sonnenenergie ist schon heute eine wesentliche Stütze des Energiesystems - und wird es bleiben. Photovoltaik bietet insbesondere Eigenheimbesitzern die Möglichkeit, selbst zum Energieerzeuger zu werden. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Strom in das Netz der Regionalwerke Wolfhager Land einspeisen möchten, erfahren Sie hier.

    Von der Idee bis zur ersten Kilowattstunde

    1. Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihr Projekt mit einem der hiesigen Fachbetriebe zu besprechen und zu konkretisieren. Dann stellen Sie Ihre Anfrage zum Anschluss der Erzeugungsanlage an das Stromnetz der Regionalwerke Wolfhager Land.
    2. Wir prüfen ob, bzw. inwieweit Ihre geplante Erzeugungsanlage an das Stromnetz angeschlossen werden kann.
    3. Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung sollten Sie binnen 4 Wochen die Installation der Erzeugungsanlage beauftragen und uns dies so rasch wie möglich mitteilen. Die für Sie reservierte Netzkapazität verfällt nach 4 Wochen, sodass Sie u. U. erneut eine Anfrage stellen müssten.
      Sie erhalten von uns eine Checkliste über die einzureichenden Unterlagen und die technischen Voraussetzungen. Diese Dokumente müssen vor Inbetriebnahme bei den Regionalwerke Wolfhager Land eingereicht werden.
      Die Kosten der Inbetriebnahme entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
    4. Ihre Anlage geht in Betrieb. Sie sind verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
      Bitte teilen Sie den Regionalwerke Wolfhager Land außerdem so rasch wie möglich die Ihnen zugeteilte Nummer im Marktstammdatenregister mit. Ebenfalls notwendig ist die Übermittlung Ihrer Bankdaten zur fristgerechten Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung.

    Als Anlagenbetreiber leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende in der Region. Die Regionalwerke Wolfhager Land unterstützen Ihr Vorhaben daher aus voller Überzeugung und stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Erster Ansprechpartner ist der Kundenservice, der Ihre Anfrage gerne an die zuständigen Stellen weiterleitet.

    Hinweise zu Mikro-PV

    Mikro-PV Anlagen liegen im Trend. Trotz geringem Leistungsspektrum können sie an sonnenreichen Tagen die Grundlast im Haushalt abdecken und so die Stromkosten senken. Eine einfache Installation versprechen zum Beispiel so genannte plug-n-play-Lösungen für die heimische Steckdose. Wir raten zu einer genauen Prüfung angesichts der großen Angebotsvielfalt.

    Häufige Fragen zum Messstellenbetrieb und digitalen Zählern

    Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bildet den regulatorischen Rahmen für den Einsatz von digitaler Messtechnik in Deutschland. Der schrittweise Einbau der Zähler beginnt 2017, der Roll-Out soll bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein.

    An dieser Stelle geben wir Antworten auf einige häufige Fragen zur Digitalisierung des Messwesens in Deutschland.

    Was ist ein digitaler Zähler?

    Zwei verschiedene digitale Zähler werden zum Einsatz kommen:

    1.) Die moderne Messeinrichtung (mME) erfasst den Verbrauch, überträgt diese Daten jedoch nicht. Diese Zähler kommen bereits in Neubauten zum Einsatz. Sie werden für die allermeisten Verbrauchsstellen ausreichen.

    Durch Installation eines Kommunikationsmoduls wird die moderne Messeinrichtung zum intelligenten Messsystem.

    2.) Das intelligente Messsystem (iMSys) - moderne Messeinrichtung plus Kommunikationsmodul - ermöglicht eine Fernauslesung der ermittelten Verbrauchsdaten durch den Energieversorger und den Verbraucher. Intelligente Messsysteme kommen bei Gewerbebetrieben, Haushalten mit sehr hohem Verbrauch und bei Erzeugungsanlagen größer 7 kW zum Einsatz. Derzeit sind auf dem Markt noch keine intelligenten Messsysteme verfügbar.

     

    Welche Daten erfassen moderne Messeinrichtungen?

    Anders als herkömmliche analoge Zähler erfassen digitale Zähler neben dem Energieverbrauch auch die Nutzungszeit. Während die jährliche Abrechnung bisher keine Rückschlüsse zulässt, ob der Strom gleichmäßig über das Jahr verteilt oder konzentriert während weniger kurzer Zeiträume angefallen ist, liefern die „intelligenten“ Zähler genau diese Daten. Die Daten stehen rückblickend maximal 24 Monate zur Verfügung.

    Auf dieser Basis können Verbraucher Stromfresser und einsparpotenziale identifizieren. Zugleich erlauben die Daten Netzbetreibern und Versorgern eine bessere Steuerung des Stromnetzes.

     

    Wer bekommt einen digitalen Zähler?

    Betroffen sind zunächst nur Verbraucher, die mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Sie sollen ab 2017 mit intelligenten Messsystemen mit Kommunikationsschnittstelle ausgestattet werden. Auch Stromerzeuger, wie zum Beispiel Betreiber von PV-Anlagen oder BHKWs müssen ein intelligentes Messsystem installieren.

    Moderne Messsysteme werden ab 2017 in Neubauten verbaut. Erst ab 2020 kann auch in Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden die Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen beginnen. Bis 2032 soll die überwiegende Mehrheit der analogen Zähler (95 Prozent) ersetzt sein.

    Die von der Umrüstung betroffenen Verbrauchsstellen werden wir selbstverständlich im Vorfeld informieren.

     

    Wie hoch sind die Kosten für die Bereitstellung und Installation?

    Schon heute zahlen Stromkunden für die Messung im Rahmen ihrer Stromtarife. Daran ändert auch durch Einführung der digitalen Zähler nichts. Gemäß Preisobergrenze des Bundeswirtschaftsministeriums werden moderne Messeinrichtungen im Jahr maximal 20 Euro kosten, intelligente Messsysteme abhängig vom Verbrauch höchstens 200 Euro.

    Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

     

    Sind für die Installation bauliche Veränderungen nötig?

    Grundsätzlich nicht. Die neuen Zähler sind so beschaffen, dass sie an den Orten der alten, analogen installiert werden können. Zusätzlicher Platzbedarf - freilich in eher geringem Umfang - ergibt sich allein durch die Installation des Kommunikationsmoduls. Dieses findet jedoch in den allermeisten Zählerschränken problemlos Platz.

     

    Wie sicher sind meine Daten?

    Sehr sicher! Die Daten werden nach anerkannten und höchsten Regeln der Technik verschlüsselt und gesichert übertragen, so dass sie vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sind. Hierfür sorgt unter anderem ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiertes Schutzprofil für Messsysteme. Die Datenschutzanforderungen sind sehr hoch und übertreffen die Sicherheitsstandards bei Bankautomaten. Die Daten werden anonymisiert übertragen, so dass nur Verbrauchsprofile sichtbar werden, aber keine Beziehung zu Personen hergestellt werden können. Die Stromverbrauchsdaten lassen weniger Rückschlüsse auf persönliche Vorlieben oder Verhaltensweisen zu als beispielsweise der Einsatz von Kreditkarten, Kundenkarten oder Online-Einkäufen.

     

    Wie sicher sind die neuen Zähler?

    Für intelligente Messsysteme gilt ein höherer Standard als bei Kreditkarten. Unerlaubte Eingriffe durch Dritte in die Kommunikation werden durch die Verschlüsselung erheblich erschwert, wenngleich niemand eine absolute Sicherheit zu geben vermag.

    Da moderne Messeinrichtungen keine Daten nach außen senden, sind sie allein deshalb weniger anfällig für derartige Störungen.

    Messstellenbetrieb

    Smarte Zähler für die Energiezukunft

    Wind- und Sonnenstrom haben immer größeren Anteil an der Stromproduktion in Deutschland. Das digitale Messwesen, das von 2017 an schrittweise eingeführt wird, sorgt für Stabilität trotz der zunehmend unstetigen und wechselhaften Erzeugung und zeigt zugleich Effizienz- und Einsparpotenziale auf Verbraucherseite auf.

    Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem

    Im Zuge der Digitalisierung der Energiewende ersetzen digitale Zähler nach und nach die aktuell installieren analogen Zähler. Bis 2032 soll jeder Haushalt, jeder Wirtschaftsbetrieb und jede sonstige Einrichtung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen ausgerüstet sein. Die Ausrüstung einzelner Verbrauchsstellen mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald diese auf dem Markt verfügbar sind. Los geht es mit Großverbrauchern sowie Erzeugungsanlagen, die Strom ins Netz einspeisen.

    Privathaushalte mit üblichen Verbräuchen erhalten die moderne Messeinrichtung im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels.

    In Wolfhagen und Habichtswald ist die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verantwortlich für die Umrüstung der Zähler und die Umsetzung weiterer gesetzlicher Maßnahmen. In dieser Funktion garantieren wir den Schutz der sensiblen Daten.

    Ab 2017 beginnen die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH (bis 2020: Stadtwerke Wolfhagen GmbH) mit der Installation „moderner Messeinrichtungen“. Diese ermitteln den Verbrauch stunden-, tages-, wochen- und jahresweise in Kilowattstunden. Die Verbrauchsdaten sind rückblickend 24 Monate auf dem Gerät verfügbar und gewähren detaillierte Einblicke in das Verbrauchsverhalten auf deren Grundlage jeder Verbraucher Energiesparmaßnahmen ergreifen kann.

    Kosten der digitalen Messung

    Schon heute zahlen Stromkunden für die Messung im Rahmen ihrer Stromtarife. Daran ändert auch durch Einführung der digitalen Zähler nichts. Gemäß Preisobergrenze des Bundeswirtschaftsministeriums werden moderne Messeinrichtungen im Jahr maximal 20 Euro kosten, intelligente Messsysteme abhängig vom Verbrauch höchstens 200 Euro.

    Downloads und Links

    Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

    Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Messstellenbetrieb und digitalen Zählern.

    Hier können Sie unseren Messstellenvertrag herunterladen.

    Hier finden Sie die Bekanntgabe über die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

     

    Veröffentlichungen

    Informationen auf dieser Seite

     

    Konzessionsabgaben


    Die Konzessionsabgabesätze in den durch die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH versorgten Kommunen werden in folgenden Höhen erhoben:

    Wolfhagen - AGS: 6633028; PLZ: 34466 

    • Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
    • Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
    • Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh

    Habichtswald  - AGS: 6633011; PLZ: 34317

    • Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
    • Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
    • Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh

     

    Feststellung der Grundversorgung


    Als Netzbetreiber hat die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger festzustellen.
    Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

    Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2019 bis 31.12.2021

    PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019

    PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019

    Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2022 bis 31.12.2024

    PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022

    PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022

     

    Netzstrukturdaten


    Gemäß dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz vom 13.07.2005 und den zugehörigen Verordnungen sind nachstehende Daten zu veröffentlichen:

    StromNEV 24-4

    StromNZV 17-2

     

    Netzentgelte


    Entgelte für den Netzzugang Strom nach § 23 a des EnWG

    Die jeweils gültigen Preisblätter sind Bestandteil des einheitlichen Lieferantenrahmenvertrages der Bundesnetzagentur.

    Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH weist darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2022 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG wegen der zum 15.10.2021 noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum 01.01.2022 nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum 15.10.2021 veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab 01.01.2022 verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet.

    Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte nach §18 Absatz 2 StromNEV

    Mehr-/Mindermengen

    Die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß §13 der StromNZV auf Grundlage der durch den BDEW ermittelten und veröffentlichten Marktpreise.

     

    Musterverträge Netzzugang


    Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, die für eine Durchleitung von Energie notwendigen Vertragsunterlagen zwischen Verteilnetzbetreiber und Lieferant im Internet zum Download bereitzustellen. Die Mustervertragsunterlagen finden Sie auf dieser Seite in Form von PDF- Dateien.

    Letzte Aktualisierung der Verträge: 01.2018

    Lieferantenrahmenvertrag der Regionalwerke Wolfhager Land
    Anlage 1 aktuelles Preisblatt der Netzentgelte (siehe oben)
    Anlage 2 Ansprechpartner Regionalwerke Wolfhager Land GmbH
    Anlage 3 Mustersperrauftrag
    Anlage 4 EDI-Mustervereinbarung

     

    Normprofile


    WP0_Normprofil_Lastprofil_Waermepumpe.xls

    S0_Normprofil_Straßenbeleuchtung.xls

    l2.xls

    l1.xls

    l0.xls

    HE_Normprofil_E-Heizung.xls

    h0.xls

    g6.xls

    g5.xls

    g4.xls

    g3.xls

    g2.xls

    g1.xls

    g0.xls

    Temperaturmesstelle

    Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur hat der Netzbetreiber die Messstelle von Meteomedia in Fritzlar-Lohne  Messstellennummer 10437) festgelegt.
    Dies gilt für die Profile WP0 (WÃärmepumpe) und HE (Nachtspeicherheizung).

    Äquivalente Tagesmitteltemperatur

    Um eine Glättung (aufgrund von Restwärme in Heizung, Wärmespeicherung durch Gebäudehülle,..) bei stark schwankenden Aussentemperaturen herbeizuführen, wird eine sogenannte Äquivalente Tagesmitteltemperatur gebildet, welche auch Temperaturen der Vortage berücksichtigt:

    Tm,ä = 0,5 Tm(d) + 0,3 Tm(d-1) + 0,15 Tm(d-2) + 0,05 Tm(d-3)

    Entsprechend dem ermittelten Äquivalenten Tagesmittel wird für die Bilanzierung das entsprechende Lastprofil für den Temperaturbereich herangezogen.

     

    Hochlastzeitfenster Strom nach § 19 Abs. 2 StromNEV


    Auf Grundlage des § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV erfolgt die Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für den Zeitraum 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022.

    Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster wurde anhand des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV durchgeführt.

    Download

     

    Marktkommunikation

    Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses "Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Elektrizität" (BK6-06-009) informieren wir im folgenden über den elektronischen Datenaustausch:

    Der Datenaustausch erfolgt seit 01.08.2007 ausschließlich über E-Mail. Die vorgesehenen Funktionspostfächer nehmen einzig EDIFACT-Nachrichten entgegen, Hinweise in den Mail-Body's werden nicht ausgewertet, anderweitige Anfragen senden Sie bitte an die jeweilige allgemeine E-Mail-Adresse. Beachten Sie bitte auch, dass Ihre gesendeten Daten nur an den genannten Funktionspostfächern mit einer CONTROL-Meldung bestätigt werden.

     

    Netzbetrieb der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH:

    Adresse GPKE-Datenaustausch: edifact(at)rz-gkk.de
    Allgemeine E-Mail-Adresse: marktkommunikation@rwl.gmbh
    BDEW-Codenummer: 9907118000008
    Datenblatt

    E-Mail Signierung und Verschlüsselung

    Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH betreibt ein Verschlüsselungsgateway, um vertrauliche Kommunikation per E-Mail mit externen Partnern zu gewährleisten. Unterstützt wird eine Verschlüsselung der EDIFACT-Nachrichten mittels S/MIME über SMTP, eine Unterstützung von PGP ist nicht vorgesehen. Sofern Sie an einem verschlüsseltem Datenaustausch interessiert sind, bitten wir um vorherige Abstimmung der entsprechenden Parameter:

    Ansprechpartner: Herr Martin Kreutz
    E-Mail: edifact@rz-gkk.de
    Telefon: 05692 322 96 0

    Zertifikat der 1:1 Kommunionsadresse: edifact@rz-gkk.de

    Wiederverkäufernachweis

    Wiederverkäufernachweis herunterladen

    Planauskunft

    Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH ist Stromnetzbetreiberin in Wolfhagen und Habichtswald. In Wolfhagen sind wir zudem für die Trinkwasserversorgung zuständig und betreiben das zugehörige Leitungsnetz.

    Für eine Planauskunft nutzen Sie bitte unser Formular. Die entsprechenden Pläne senden wir Ihnen per E-Mail zu. Im Normalfall stehen Ihnen die Pläne am Folgetag (Montag - Freitag) zur Verfügung.

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