Planauskunft
Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH ist Stromnetzbetreiberin in Wolfhagen und Habichtswald. In Wolfhagen sind wir zudem für die Trinkwasserversorgung zuständig und betreiben das zugehörige Leitungsnetz.
Für eine Planauskunft nutzen Sie bitte unser Formular. Die entsprechenden Pläne senden wir Ihnen per E-Mail zu. Im Normalfall stehen Ihnen die Pläne am Folgetag (Montag - Freitag) zur Verfügung.
Rechnungs- und Korrespondenzversand per E-Mail
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich Ihre Rechnungen und weitere Schreiben der RWL per E-Mail zusenden zu lassen.
- Das ist bequem - wo auch immer Sie sind, Ihren Rechnung und Dokumente erreichen Sie.
- Das ist zuverlässig und schnell - unmittelbar nach Erstellen Ihrer Rechnung oder Ihrer Korrespondenz verlässt die E-Mail unseren Server. Schneller geht es nicht. Und sollte eine Zustellung nicht möglich sein, erfahren wir es umgehend. Anders als beim klassischen Postversand.
Bitte beachten Sie die Bedingungen für den Rechnungs- und Korrespondenzversand per E-Mail unten auf dieser Seite.
Bedingungen für den Rechnungs- und Korrespondenzversand per E-Mail
- Rechnungen / Dokumente werden im PDF-Format als Anhang versendet.
- Pro Rechnung / Beleg wird ein PDF-Dokument bzw. eine E-Mail versendet.
- Absender der E-Mail ist „service@rwl.gmbh“ oder für die Gutschriften für die Einspeisung ins Netz der RWL: „einspeisung@rwl.gmbh“.
- Die E-Mail mit Anhang enthält personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung). Die E-Mail wird nicht verschlüsselt übertragen. Es besteht das Risiko, dass sie abgefangen wird und die darin enthaltenen Informationen durch unberechtigte Dritte gelesen werden können. Beachten Sie bitte unsere weiteren Hinweise zum Schutz Ihrer Daten.
Hinweise zum Umgang mit unzustellbaren E-Mails
- Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse unverzüglich mit.
- Bitte fügen Sie den Absender "service@rwl.gmbh" bzw. „einspeisung@rwl.gmbh“ zur Liste der vertrauenswürdigen Absender hinzu.
- Sollte die E-Mail mit Ihrer Rechnung / der Korrespondenz unzustellbar sein, senden wir Ihnen Ihre Rechnung auf dem Postweg zu. Sollten Sie danach erneut eine Übermittlung von Rechnungen und Korrespondenz per E-Mail wünschen, bitten wir Sie, uns dies erneut mitzuteilen.
Abfallentsorgung in Wolfhagen
Abfallkalender für Wolfhagen werden in Etappen verteilt
Bio-, Papier – oder Restmüll: Wann 2024 welche Abfallbehälter geleert werden, steht im Abfallkalender. In Wolfhagen organisiert die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH die Verteilung. Am 25. November und 2. Dezember kommen die Kalender mit den „Heimatnachrichten“.
Abrechnung für den Landkreis, Service für die Bürger
Im Auftrag der Stadt organisieren die Regionalwerke Wolfhager Land die Müllabfuhr und die Entsorgung in Wolfhagen und den Ortsteilen. Das heißt, dass die Regionalwerke die Abfuhr zwar nicht selbst durchführen, aber kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zu Abfällen und Sekundärrohstoffen in Wolfhagen sind.
Wir nehmen Ihre Wünsche zum Austausch von Abfallbehältern entgegen. Sei es, weil der Größenbedarf sich geändert hat oder der Behälter defekt ist.
Wir organisieren die Verteilung der Müllkalender. Der Landkreis Kassel stellt den Abfallkalender auch online zur Verfügung. Sie können ihn hier online einsehen und als PDF herunterladen.
Wir erheben die Abfallgebühren und rechnen diese im Auftrag des Landkreises Kassel ab. Sie zahlen die Gebühren bequem über Ihre monatlichen Abschläge
Bitte beachten Sie: Für die Gelbe Tonne sind wir nicht zuständig. Bitte richten Sie Ihre Fragen hierzu an die Firma Prezero, die Sie unter der Nummer 0800 88 66 66 6 erreichen.
Nutzen Sie für Ihre Anfrage unsere Formular, eine Übersicht der Gebühren finden Sie unter dem Formular.
Abfallentsorgung: Gebühren und Tarife
- Nachfolgende Angaben ohne Gewähr -
- Die Gebührenhoheit hat der Kreisausschusses des Landkreises Kassel, in dessen Auftrag die Abfallgebühren erhoben werden. -
- Alle Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auf www.abfall-kreis-kassel.de. -
Restabfall: Private Haushalte können bei den Regionalwerken Wolfhager Land Restabfallbehälter in den Größen 80, 120, 240 Liter oder 1.100 Liter bestellen. Bei 1-Personen-Grundstücken ist die Entsorgung des Restabfalls auch über Abfallsäcke möglich, die von der Abfallentsorgung des Landkreises Kassel zur Verfügung gestellt werden.
Biomüll: Biotonnen sind in den Größen 120 Liter und 240 Liter verfügbar.
Altpapierbehälter: Altpapiertonnen sind mit einem Volumen von 240 Litern und 1.100 Litern verfügbar.
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Größe der Restmülltonne. Wenn Sie Ihren Biomüll komplett im eigenen Kompost verwerten, sinken Ihre Kosten für die Abfallentsorgung. auch wenn Sie die Biomülltonne gemeinsam mit Ihrem Nachbarn nutzen, sparen Sie. Die Anträge finden Sie online auf der Homepage der Abfallentsorgung des Landkreises Kassel oder bekommen sie bei unserem Kundenservice.
Tarife für 80 Liter Abfallbehälter
Normalgebühr: 80 Liter Restmüll, 120 oder 240 Liter Bioabfall, 240 Liter Altpapiertonne
jährliche Kosten = 225,60 Euro
Eigenkompostierer: 80 Liter Restmüll, 240 Liter Altpapiertonne, keine Bioabfalltonne
jährliche Kosten = 203.04 Euro
Bio-Nachbarschaft: 80 Liter Restmüll, 240 Liter Altpapiertonne, gemeinsame Nutzung der Bioabfalltonne mit einem Nachbarn
jährliche Kosten = 213,32 Euro
Tarife für 120 Liter Abfallbehälter
Normalgebühr: 120 Liter Restmüll, 120 oder 240 Liter Bioabfall, 240 Liter Altpapiertonne
jährliche Kosten = 326,28 Euro
Eigenkompostierer: 120 Liter Restmüll, 240 Liter Altpapiertonne, keine Bioabfalltonne
jährliche Kosten = 293,64 Euro
Bio-Nachbarschaft: 120 Liter Restmüll, 240 Liter Altpapiertonne, gemeinsam Nutzung der Bioabfalltonne mit einem Nachbarn
jährliche Kosten = 309,96 Euro
Tarife für 240 Liter Abfallbehälter
Normalgebühr: 240 Liter Restmüll, 120 oder 240 Liter Bioabfall, 240 Liter Altpapiertonne
jährliche Kosten = 628,44 Euro
Eigenkompostierer: 240 Liter Restmüll, 240 Liter Altpapiertonne, keine Bioabfalltonne
jährliche Kosten = 565,56 Euro
Bio-Nachbarschaft: 240 Liter Restmüll, 240 Liter Altpapiertonne, gemeinsam Nutzung der Bioabfalltonne mit einem Nachbarn
jährliche Kosten = 597,00 Euro
Tarife für 1,1 cbm Abfallcontainer
Normalgebühr: 1,1 cbm Restmüll, 120 oder 240 Liter Bioabfall, 240 Liter Altpapiertonne
jährliche Kosten = 2326,44 Euro
Eigenkompostierer: 1,1 cbm Restmüll, 240 Liter Altpapiertonne, keine Bioabfalltonne
jährliche Kosten = 2093,76 Euro
Bio-Nachbarschaft: 1,1 cbm Restmüll, 240 Liter Altpapiertonne, gemeinsam Nutzung der Bioabfalltonne mit einem Nachbarn
jährliche Kosten = 2210,16 Euro
Tarife für 26 x 20 Liter oder 13 x 40 Liter Abfallsäcke
Normalgebühr: Abfallsäcke, 120 oder 240 Liter Bioabfall, 240 Liter Altpapiertonne
jährliche Kosten = 112,80 Euro
Eigenkompostierer: Abfallsäcke, 240 Liter Altpapiertonne, keine Bioabfalltonne
jährliche Kosten = 101,52 Euro
Bio-Nachbarschaft: Abfallsäcke, 240 Liter Altpapiertonne, gemeinsam Nutzung der Bioabfalltonne mit einem Nachbarn
jährliche Kosten = 107,16 Euro
Zusätzliche Abfallbehälter
120 Liter Biobehälter
jährliche Kosten =57,96 Euro
240 Liter Biobehälter
jährliche Kosten = 116,40 Euro
zusätzl. 240 Liter Altpapierbehälter
Kostenfrei
zusätzl. 1,1 cbm Altpapiercontainer
Kostenfrei
Nachbarschaftsbehälter
keine gesonderte Gebühr
Den Antrag auf Nutzung einer Nachbarschaftstonne finden Sie auf der Homepage der Abfallentsorgung des Landkreises Kassel.
Häufige Fragen zum Messstellenbetrieb und digitalen Zählern
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bildet den regulatorischen Rahmen für den Einsatz von digitaler Messtechnik in Deutschland. Der schrittweise Einbau der Zähler beginnt 2017, der Roll-Out soll bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein.
An dieser Stelle geben wir Antworten auf einige häufige Fragen zur Digitalisierung des Messwesens in Deutschland.
Was ist ein digitaler Zähler?
Zwei verschiedene digitale Zähler werden zum Einsatz kommen:
1.) Die moderne Messeinrichtung (mME) erfasst den Verbrauch, überträgt diese Daten jedoch nicht. Diese Zähler kommen bereits in Neubauten zum Einsatz. Sie werden für die allermeisten Verbrauchsstellen ausreichen.
Durch Installation eines Kommunikationsmoduls wird die moderne Messeinrichtung zum intelligenten Messsystem.
2.) Das intelligente Messsystem (iMSys) - moderne Messeinrichtung plus Kommunikationsmodul - ermöglicht eine Fernauslesung der ermittelten Verbrauchsdaten durch den Energieversorger und den Verbraucher. Intelligente Messsysteme kommen bei Gewerbebetrieben, Haushalten mit sehr hohem Verbrauch und bei Erzeugungsanlagen größer 7 kW zum Einsatz. Derzeit sind auf dem Markt noch keine intelligenten Messsysteme verfügbar.
Welche Daten erfassen moderne Messeinrichtungen?
Anders als herkömmliche analoge Zähler erfassen digitale Zähler neben dem Energieverbrauch auch die Nutzungszeit. Während die jährliche Abrechnung bisher keine Rückschlüsse zulässt, ob der Strom gleichmäßig über das Jahr verteilt oder konzentriert während weniger kurzer Zeiträume angefallen ist, liefern die „intelligenten“ Zähler genau diese Daten. Die Daten stehen rückblickend maximal 24 Monate zur Verfügung.
Auf dieser Basis können Verbraucher Stromfresser und einsparpotenziale identifizieren. Zugleich erlauben die Daten Netzbetreibern und Versorgern eine bessere Steuerung des Stromnetzes.
Wer bekommt einen digitalen Zähler?
Betroffen sind zunächst nur Verbraucher, die mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Sie sollen ab 2017 mit intelligenten Messsystemen mit Kommunikationsschnittstelle ausgestattet werden. Auch Stromerzeuger, wie zum Beispiel Betreiber von PV-Anlagen oder BHKWs müssen ein intelligentes Messsystem installieren.
Moderne Messsysteme werden ab 2017 in Neubauten verbaut. Erst ab 2020 kann auch in Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden die Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen beginnen. Bis 2032 soll die überwiegende Mehrheit der analogen Zähler (95 Prozent) ersetzt sein.
Die von der Umrüstung betroffenen Verbrauchsstellen werden wir selbstverständlich im Vorfeld informieren.
Wie hoch sind die Kosten für die Bereitstellung und Installation?
Schon heute zahlen Stromkunden für die Messung im Rahmen ihrer Stromtarife. Daran ändert auch durch Einführung der digitalen Zähler nichts. Gemäß Preisobergrenze des Bundeswirtschaftsministeriums werden moderne Messeinrichtungen im Jahr maximal 20 Euro kosten, intelligente Messsysteme abhängig vom Verbrauch höchstens 200 Euro.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
Sind für die Installation bauliche Veränderungen nötig?
Grundsätzlich nicht. Die neuen Zähler sind so beschaffen, dass sie an den Orten der alten, analogen installiert werden können. Zusätzlicher Platzbedarf - freilich in eher geringem Umfang - ergibt sich allein durch die Installation des Kommunikationsmoduls. Dieses findet jedoch in den allermeisten Zählerschränken problemlos Platz.
Wie sicher sind meine Daten?
Sehr sicher! Die Daten werden nach anerkannten und höchsten Regeln der Technik verschlüsselt und gesichert übertragen, so dass sie vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sind. Hierfür sorgt unter anderem ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiertes Schutzprofil für Messsysteme. Die Datenschutzanforderungen sind sehr hoch und übertreffen die Sicherheitsstandards bei Bankautomaten. Die Daten werden anonymisiert übertragen, so dass nur Verbrauchsprofile sichtbar werden, aber keine Beziehung zu Personen hergestellt werden können. Die Stromverbrauchsdaten lassen weniger Rückschlüsse auf persönliche Vorlieben oder Verhaltensweisen zu als beispielsweise der Einsatz von Kreditkarten, Kundenkarten oder Online-Einkäufen.
Wie sicher sind die neuen Zähler?
Für intelligente Messsysteme gilt ein höherer Standard als bei Kreditkarten. Unerlaubte Eingriffe durch Dritte in die Kommunikation werden durch die Verschlüsselung erheblich erschwert, wenngleich niemand eine absolute Sicherheit zu geben vermag.
Da moderne Messeinrichtungen keine Daten nach außen senden, sind sie allein deshalb weniger anfällig für derartige Störungen.
Messstellenbetrieb
Smarte Zähler für die Energiezukunft
Wind- und Sonnenstrom haben immer größeren Anteil an der Stromproduktion in Deutschland. Das digitale Messwesen, das von 2017 an schrittweise eingeführt wird, sorgt für Stabilität trotz der zunehmend unstetigen und wechselhaften Erzeugung und zeigt zugleich Effizienz- und Einsparpotenziale auf Verbraucherseite auf.
Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem
Im Zuge der Digitalisierung der Energiewende ersetzen digitale Zähler nach und nach die aktuell installieren analogen Zähler. Bis 2032 soll jeder Haushalt, jeder Wirtschaftsbetrieb und jede sonstige Einrichtung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen ausgerüstet sein. Die Ausrüstung einzelner Verbrauchsstellen mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald diese auf dem Markt verfügbar sind. Los geht es mit Großverbrauchern sowie Erzeugungsanlagen, die Strom ins Netz einspeisen.
Privathaushalte mit üblichen Verbräuchen erhalten die moderne Messeinrichtung im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels.
In Wolfhagen und Habichtswald ist die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verantwortlich für die Umrüstung der Zähler und die Umsetzung weiterer gesetzlicher Maßnahmen. In dieser Funktion garantieren wir den Schutz der sensiblen Daten.
Ab 2017 beginnen die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH (bis 2020: Stadtwerke Wolfhagen GmbH) mit der Installation „moderner Messeinrichtungen“. Diese ermitteln den Verbrauch stunden-, tages-, wochen- und jahresweise in Kilowattstunden. Die Verbrauchsdaten sind rückblickend 24 Monate auf dem Gerät verfügbar und gewähren detaillierte Einblicke in das Verbrauchsverhalten auf deren Grundlage jeder Verbraucher Energiesparmaßnahmen ergreifen kann.
Kosten der digitalen Messung
Schon heute zahlen Stromkunden für die Messung im Rahmen ihrer Stromtarife. Daran ändert auch durch Einführung der digitalen Zähler nichts. Gemäß Preisobergrenze des Bundeswirtschaftsministeriums werden moderne Messeinrichtungen im Jahr maximal 20 Euro kosten, intelligente Messsysteme abhängig vom Verbrauch höchstens 200 Euro.
Downloads und Links
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Messstellenbetrieb und digitalen Zählern.
Hier können Sie unseren Messstellenvertrag herunterladen.
Hier finden Sie die Bekanntgabe über die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Veröffentlichungen
Informationen auf dieser Seite
- Konzessionsabgaben
- Feststellung der Grundversorgung
- Netzstrukturdaten
- Netzentgelte
- Musterverträge Netzzugang
- Normprofile
- Hochlastzeitfenster Strom nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Konzessionsabgaben
Die Konzessionsabgabesätze in den durch die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH versorgten Kommunen werden in folgenden Höhen erhoben:
Wolfhagen - AGS: 6633028; PLZ: 34466
- Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
- Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
- Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh
Habichtswald - AGS: 6633011; PLZ: 34317
- Tarifkunden ohne Schwachlastregelung: 1,32 ct/kWh
- Tarifkunden Schwachlast: 0,61 ct/kWh
- Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 7 KAV: 0,11 ct/kWh
Feststellung der Grundversorgung
Als Netzbetreiber hat die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH die Pflicht, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger festzustellen.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2019 bis 31.12.2021
PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019
PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2019
Grundversorger im Netzgebiet der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH vom 1.1. 2022 bis 31.12.2024
PLZ 34466 Wolfhagen: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022
PLZ 34317 Habichtswald: Feststellung der Grundversorgung zum 01.01.2022
Netzstrukturdaten
Gemäß dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz vom 13.07.2005 und den zugehörigen Verordnungen sind nachstehende Daten zu veröffentlichen:
Netzentgelte
Entgelte für den Netzzugang Strom nach § 23 a des EnWG
Die jeweils gültigen Preisblätter sind Bestandteil des einheitlichen Lieferantenrahmenvertrages der Bundesnetzagentur.
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2023
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2022
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2021
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2020
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2019
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2018
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2017
- Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom für das Jahr 2016
Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte nach §18 Absatz 2 StromNEV
Mehr-/Mindermengen
Die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß §13 der StromNZV auf Grundlage der durch den BDEW ermittelten und veröffentlichten Marktpreise.
Musterverträge Netzzugang
Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, die für eine Durchleitung von Energie notwendigen Vertragsunterlagen zwischen Verteilnetzbetreiber und Lieferant im Internet zum Download bereitzustellen. Die Mustervertragsunterlagen finden Sie auf dieser Seite in Form von PDF- Dateien.
Letzte Aktualisierung der Verträge: 01.2018
Lieferantenrahmenvertrag der Regionalwerke Wolfhager Land
Anlage 1 aktuelles Preisblatt der Netzentgelte (siehe oben)
Anlage 2 Ansprechpartner Regionalwerke Wolfhager Land GmbH
Anlage 3 Mustersperrauftrag
Anlage 4 EDI-Mustervereinbarung
Normprofile
WP0_Normprofil_Lastprofil_Waermepumpe.xls
S0_Normprofil_Straßenbeleuchtung.xls
Temperaturmesstelle
Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur hat der Netzbetreiber die Messstelle von Meteomedia in Fritzlar-Lohne Messstellennummer 10437) festgelegt.
Dies gilt für die Profile WP0 (WÃärmepumpe) und HE (Nachtspeicherheizung).
Äquivalente Tagesmitteltemperatur
Um eine Glättung (aufgrund von Restwärme in Heizung, Wärmespeicherung durch Gebäudehülle,..) bei stark schwankenden Aussentemperaturen herbeizuführen, wird eine sogenannte Äquivalente Tagesmitteltemperatur gebildet, welche auch Temperaturen der Vortage berücksichtigt:
Tm,ä = 0,5 Tm(d) + 0,3 Tm(d-1) + 0,15 Tm(d-2) + 0,05 Tm(d-3)
Entsprechend dem ermittelten Äquivalenten Tagesmittel wird für die Bilanzierung das entsprechende Lastprofil für den Temperaturbereich herangezogen.
Hochlastzeitfenster Strom nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Auf Grundlage des § 19 Abs. 2 S.1 StromNEV erfolgt die Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für den Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024.
Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster wurde anhand des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV durchgeführt.
Marktkommunikation
Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses "Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Elektrizität" (BK6-06-009) informieren wir im folgenden über den elektronischen Datenaustausch:
Der Datenaustausch erfolgt seit 01.08.2007 ausschließlich über E-Mail. Die vorgesehenen Funktionspostfächer nehmen einzig EDIFACT-Nachrichten entgegen, Hinweise in den Mail-Body's werden nicht ausgewertet, anderweitige Anfragen senden Sie bitte an die jeweilige allgemeine E-Mail-Adresse. Beachten Sie bitte auch, dass Ihre gesendeten Daten nur an den genannten Funktionspostfächern mit einer CONTROL-Meldung bestätigt werden.
Netzbetrieb der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH:
Adresse GPKE-Datenaustausch: edifact(at)rz-gkk.de
Allgemeine E-Mail-Adresse: marktkommunikation@rwl.gmbh
BDEW-Codenummer: 9907118000008
Datenblatt
E-Mail Signierung und Verschlüsselung
Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH betreibt ein Verschlüsselungsgateway, um vertrauliche Kommunikation per E-Mail mit externen Partnern zu gewährleisten. Unterstützt wird eine Verschlüsselung der EDIFACT-Nachrichten mittels S/MIME über SMTP, eine Unterstützung von PGP ist nicht vorgesehen. Sofern Sie an einem verschlüsseltem Datenaustausch interessiert sind, bitten wir um vorherige Abstimmung der entsprechenden Parameter:
Ansprechpartner: Herr Martin Kreutz
E-Mail: edifact@rz-gkk.de
Telefon: 05692 322 96 0
Zertifikat der 1:1 Kommunionsadresse: edifact@rz-gkk.de
Wiederverkäufernachweis
Planauskunft
Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH ist Stromnetzbetreiberin in Wolfhagen und Habichtswald. In Wolfhagen sind wir zudem für die Trinkwasserversorgung zuständig und betreiben das zugehörige Leitungsnetz.
Für eine Planauskunft nutzen Sie bitte unser Formular. Die entsprechenden Pläne senden wir Ihnen per E-Mail zu. Im Normalfall stehen Ihnen die Pläne am Folgetag (Montag - Freitag) zur Verfügung.
Informationen für Besucher der Webseite
Datenschutz
Wir, die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH, Siemensstraße 10, 34466 Wolfhagen, Telefon: 05692 – 322 96 0; E-Mail: service@rwl.gmbh, möchten Ihnen nachstehend erklären, welche Daten wir auf dieser Website von Ihnen wie verarbeiten. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter regionalwerke-wolfhagen@dsb-moers.de gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktdaten finden Sie unter https://dsb-moers.de.
Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien von Empfängern, Speicherdauer der Datenverarbeitung
Zweck: Darstellung des Unternehmens und Erbringung von Dienstleistungen und/oder Verkauf von Produkten sowie Kommunikation über das Internet
Zweck der Datenverarbeitung auf dieser Website ist die Information über Produkte und Leistungen unseres Unternehmens, verbunden mit der Möglichkeit der Nutzer, zielgerichtet mit den Ansprechpartnern im Haus Kontakt aufnehmen zu können.
Bei der Bereitstellung unserer Website beachten wir die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Personenbezogene Daten verarbeiten wir insbesondere gemäß folgenden Rechtsgrundlagen:
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Einwilligung der betroffenen Person.
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person sowie zur Durchführung entsprechender vorvertraglicher Maßnahmen.
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir gemäß allenfalls anwendbarem Recht der EU oder gemäß allenfalls anwendbarem Recht eines Landes, in dem die DSGVO ganz oder teilweise anwendbar ist, unterliegen.
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, um die berechtigten Interessen von uns oder von Dritten zu wahren, sofern nicht die Grundfreiheiten und Grundrechte sowie Interessen der betroffenen Person überwiegen. Berechtigte Interessen sind insbesondere unser betriebswirtschaftliches Interesse, unsere Website bereitstellen zu können, die Informationssicherheit, die Durchsetzung von eigenen rechtlichen Ansprüchen und die Einhaltung weiterer Rechtsvorschriften.
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Weitere Informationen zur Datenübermittlung erhalten Sie hier: https://www.whatsapp.com/legal/business-data-transfer-addendum.
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Stand dieser Datenschutzinformationen: 05.06.2024
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