Nachmeldeverfahren für elektrische Verbraucher ab 4,2 kW Anschlussleistung
Nach den geltenden Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind alle an das Stromnetz angeschlossenen Verbraucher verpflichtet, elektrische Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 Kilowatt beim Netzbetreiber anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen.
Dazu zählen insbesondere Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte sowie andere elektrische Verbraucher mit hoher Leistungsaufnahme. Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und eine verlässliche Netzplanung zu gewährleisten, bitten die Regionalwerke Wolfhager Land (RWL) alle Kundinnen und Kunden in Wolfhagen und Habichtswald, entsprechende Geräte mitzuteilen. Die Angaben sind notwendig, damit die RWL korrekte Netzberechnungen durchführen und die Netzstabilität dauerhaft sicherstellen können.
Obwohl für diese Anlagen grundsätzlich eine gesetzliche Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht, ermöglichen die Regionalwerke Wolfhager Land ausnahmsweise und einmalig ein vereinfachtes Nachmeldeverfahren. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für bereits installierte Geräte und erlaubt eine Nachmeldung bis zum 28. Februar 2026. Für jede Nachmeldung ist zwingend ein Datenblatt des betriebenen Geräts mit den wesentlichen elektrischen Angaben (z. B. Nennleistung, Anlaufleistung, Anschlussart) einzureichen.
Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Wichtig: Batteriespeicher und (Plug-In) PV Anlagen sind über das Marktstammdatenregister anzumelden. Für diese Anlagen kann das Nachmeldeverfahren nicht genutzt werden. Nicht gemeldete Anlagen größer 2 kWp sind grundsätzlich über Ihren Installateur anzumelden; Sanktionen nach EEG sind nicht ausgeschlossen.
Sie möchten mehr als ein Gerät nachmelden? Bitte füllen Sie für jedes Gerät das Formular erneut aus und senden es ab.