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Nachmeldeverfahren für elektrische Verbraucher ab 4,2 kW Anschlussleistung

Nach den geltenden Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind alle an das Stromnetz angeschlossenen Verbraucher verpflichtet, elektrische Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 Kilowatt beim Netzbetreiber anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen.

Dazu zählen insbesondere Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte sowie andere elektrische Verbraucher mit hoher Leistungsaufnahme. Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und eine verlässliche Netzplanung zu gewährleisten, bitten die Regionalwerke Wolfhager Land (RWL) alle Kundinnen und Kunden in Wolfhagen und Habichtswald, entsprechende Geräte mitzuteilen. Die Angaben sind notwendig, damit die RWL korrekte Netzberechnungen durchführen und die Netzstabilität dauerhaft sicherstellen können.

Obwohl für diese Anlagen grundsätzlich eine gesetzliche Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht, ermöglichen die Regionalwerke Wolfhager Land ausnahmsweise und einmalig ein vereinfachtes Nachmeldeverfahren. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für bereits installierte Geräte und erlaubt eine Nachmeldung bis zum 28. Februar 2026. Für jede Nachmeldung ist zwingend ein Datenblatt des betriebenen Geräts mit den wesentlichen elektrischen Angaben (z. B. Nennleistung, Anlaufleistung, Anschlussart) einzureichen.

Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

Wichtig: Batteriespeicher und (Plug-In) PV Anlagen sind über das Marktstammdatenregister anzumelden. Für diese Anlagen kann das Nachmeldeverfahren nicht genutzt werden. Nicht gemeldete Anlagen größer 2 kWp sind grundsätzlich über Ihren Installateur anzumelden; Sanktionen nach EEG sind nicht ausgeschlossen.

Sie möchten mehr als ein Gerät nachmelden? Bitte füllen Sie für jedes Gerät das Formular erneut aus und senden es ab.

    Persönliche Angaben

    Angaben zum Gerät

    Unterlagen zum Gerät

    Online-Formular: Anfragen beauftragter Dritter

    Online-Formular Voranfrage Sonder-Stromanschluss ab 30kW

    Online-Formular Beantragung Konzession Strom Gastinstallateur

    Online-Formular Anmeldung Mikro-PV-Anlage

    Bedingungen für die Zahlung in Raten

    Die Regionalwerke Wolfhager Land ermöglichen die Zahlung offener Beträge in Raten ("Ratenplan"), soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Ob eine offene Forderung in Raten gezahlt werden kann, ist auf Antrag der / des Zahlungspflichtigen nach Prüfung zu entscheiden.

    Für die Zahlung in Raten gelten folgende Bedingungen:

    • Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH verlangt keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen für die Zahlung in Raten.
    • Über die Zahlung der monatlichen Raten hinaus sind die festgesetzten monatlichen Abschläge an die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH zu zahlen, solange die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH Leistungen erbringt, bzw. in öffentlichem Auftrag Gebühren in Rechnung stellt.
    • Guthaben, z.B. aus Jahresrechnungen werden zur Tilgung des Ratenplans verwendet und daher nicht ausgezahlt.
    • Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH kann und wird weitere Schritte im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Maßnahmen zur Sperrung der Wasserversorgung einleiten, wenn der / die Zahlungspflichtige den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Einen erneuten Antrag auf Zahlung in Raten wird die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH ablehnen. Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH wird ausgebliebene Zahlungen ohne Verzug anmahnen und den Sperrtermin bekannt geben.
    • Der Ratenplan gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH als vereinbart. Die einzelnen Raten müssen zu den in der Bestätigung genannten Terminen auf einem Bankkonto der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH gutgeschrieben sein. Bearbeitungszeiten, arbeitsfreie Tage und ähnliche potenzielle Verzögerungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

     

    Stand: Januar 2023

    Änderung des Strom-Hausanschlusses

    Voranfrage Strom-Hausanschluss Habichtswald

    Voranfrage Strom- und Wasser-Hausanschluss in Wolfhagen

    Regionalwerke spenden für jeden online übermittelten Zählerstand

    Die Regionalwerke Wolfhager Land (RWL) bitten seit dieser Woche die Verbraucher in Wolfhagen und Habichtswald Stände ihrer Strom- und Wasserzähler zu übermitteln. Für jeden Stand, der online übermittelt wird, spendet die RWL an die Musikschule und die Waldjugend.

    Im letzten Jahr waren noch die Stadtwerke Wolfhagen zuständig, nun sind es erstmalig die Regionalwerke Wolfhager Land. Die RWL erfasst in Wolfhagen die Stände der Strom- und Wasserzähler, in Habichtswald nur die Stromzählerstände. Zwar verhindert auch 2021 die Corona-Pandemie die persönliche Ablesung. Die Regionalwerke aber machen aus der Not eine Tugend und die Ablesung zur Spendensammlung.

    Jeder Stand, der online über das Erfassungsportal eingeht, erhöht die Spendensumme um 10 Cent. 1.500 Euro für Naturschutz und Kultur in der Region sollen insgesamt dabei zusammenkommen. Die Musikschule Wolfhager Land, die stark unter den Corona-Einschränkungen leidet, bekommt eine Hälfte der Gesamtsumme, die Deutsche Waldjugend in Habichtswald die zweite Hälfte. Pro Zähler wird nur eine Eingabe gewertet.

    Mit der Spende will die RWL zum einen lokale Initiativen stärken, zum anderen einen zusätzlichen Anreiz bieten, den Weg über das Internet zu wählen, um den eigenen Zählerstand abzugeben. „Das Formular haben 2020 auch schon die Stadtwerke eingesetzt,“ sagen Christina Holzhauer und Alexander Rohrssen, die die Geschäfte beider Unternehmen führen. „Viele Verbraucher haben den bequemen Weg bereits genutzt. Das hilft uns sehr – und in diesem Jahr auch den beiden Vereinen.“ Nach guten Ergebnissen im letzten Jahr ist die RWL zuversichtlich, die maximale Fördersumme ausschütten zu können.

    Die Zählerstandübermittlung ist einfach: Auf dem Brief ist ein QR-Code abgedruckt, der mit dem Smartphone gescannt wird. Automatisch gelangt man dann zur Eingabemaske. Hier werden Stände ohne Nachkommastelle eingetragen - fertig. Eine Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung gibt es auf Wunsch per E-Mail. Auch für den Rechnungsversand per E-Mail kann man sich registrieren - sinnvoll für alle, deren Trinkwasserkosten und kommunale Gebühren von der RWL abgerechnet werden. Auch Verbraucher, die kein Smartphone nutzen, können online Ihre Zählerstände übertragen: Einfach mit dem PC oder Laptop die Seite ablesung.rwl.gmbh aufrufen, Login-Daten aus dem Brief eingeben und das Formular ausfüllen.

    Weitere Hinweise zur Ablesung und zu einigen installierten Zählertypen finden Sie hier.