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Bedingungen für die Zahlung in Raten

Die Regionalwerke Wolfhager Land ermöglichen die Zahlung offener Beträge in Raten ("Ratenplan"), soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Ob eine offene Forderung in Raten gezahlt werden kann, ist auf Antrag der / des Zahlungspflichtigen nach Prüfung zu entscheiden.

Für die Zahlung in Raten gelten folgende Bedingungen:

  • Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH verlangt keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen für die Zahlung in Raten.
  • Über die Zahlung der monatlichen Raten hinaus sind die festgesetzten monatlichen Abschläge an die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH zu zahlen, solange die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH Leistungen erbringt, bzw. in öffentlichem Auftrag Gebühren in Rechnung stellt.
  • Guthaben, z.B. aus Jahresrechnungen werden zur Tilgung des Ratenplans verwendet und daher nicht ausgezahlt.
  • Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH kann und wird weitere Schritte im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Maßnahmen zur Sperrung der Wasserversorgung einleiten, wenn der / die Zahlungspflichtige den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Einen erneuten Antrag auf Zahlung in Raten wird die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH ablehnen. Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH wird ausgebliebene Zahlungen ohne Verzug anmahnen und den Sperrtermin bekannt geben.
  • Der Ratenplan gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH als vereinbart. Die einzelnen Raten müssen zu den in der Bestätigung genannten Terminen auf einem Bankkonto der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH gutgeschrieben sein. Bearbeitungszeiten, arbeitsfreie Tage und ähnliche potenzielle Verzögerungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

 

Stand: Januar 2023