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Voranfrage Strom- und Wasser-Hausanschluss in Wolfhagen

Strom selbst erzeugen & einspeisen

Strom aus Sonnenenergie ist schon heute eine wesentliche Stütze des Energiesystems - und wird es bleiben. Photovoltaik bietet Ihnen die Möglichkeit, selbst zum Energieerzeuger zu werden - ob in der "kleinen" Form der "steckerfertigen Erzeugungsanlage" oder als größere Anlage. Was Sie beachten müssen, wenn Sie selbst aus Sonne Strom machen möchten, erfahren Sie hier.

Zunächst ist zu klären, was für eine Anlage installiert werden soll.

  • Mehr zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerk, Mini-PV, etc.) erfahren Sie unten auf dieser Seite.
  • Für alle anderen Erzeugungsanlangen und Speicher empfehlen wir folgendes Vorgehen:

 

Anmeldeprozess für Erzeugungsanlagen und Speicher

  1. Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihr Projekt mit einem der hiesigen Fachbetriebe zu besprechen und zu konkretisieren. Der Installateur Ihrer Wahl stellt dann die Anfrage zum Anschluss der Erzeugungsanlage an das Stromnetz der Regionalwerke Wolfhager Land.
  2. Wir prüfen ob, bzw. inwieweit Ihre geplante Erzeugungsanlage an das Stromnetz angeschlossen werden kann.
  3. Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung sollten Sie binnen 4 Wochen die Installation der Erzeugungsanlage beauftragen und uns dies so rasch wie möglich mitteilen. Die für Sie reservierte Netzkapazität verfällt nach 4 Wochen, sodass Sie u. U. erneut eine Anfrage stellen müssten.
    Sie erhalten von uns eine Checkliste über die einzureichenden Unterlagen und die technischen Voraussetzungen. Diese Dokumente müssen vor Inbetriebnahme bei den Regionalwerke Wolfhager Land eingereicht werden.
    Die Kosten der Inbetriebnahme entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
  4. Ihre Anlage geht in Betrieb. Sie sind verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
    Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bankdaten zur fristgerechten Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung.

Als Anlagenbetreiber leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende in der Region. Die Regionalwerke Wolfhager Land unterstützen Ihr Vorhaben daher aus voller Überzeugung und stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Erster Ansprechpartner ist der Kundenservice, der Ihre Anfrage gerne an die zuständigen Stellen weiterleitet.

 

Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Steckerfertige Erzeugungsanlagen sind auch bekannt als Balkonkraftwerke, Mini-/Mikro-PV, Steckersolargeräte, Balkonsolaranlagen, steckbare PV-Anlagen, Plug-in-Anlagen, etc.

Wie die Bezeichnungen schon andeuten können steckerfertige Erzeugungsanlagen aufgrund ihrer überschaubaren Größe ganz einfach ins häusliche Stromnetz „eingesteckt“ und in Betrieb genommen werden. Die Anlagen sind auf eine Modulleistung von 2kWp und einer Wechselrichterscheinleistung von 800VA begrenzt (Letztere finden Sie im technischen Datenblatt des Herstellers). An ertragsreichen Sonnentagen können diese Anlagen die Grundlast eines Haushalts sehr gut abdecken und einen wertvollen Beitrag für die Energiewende leisten.

Seit Mitte Mai 2024 gelten deutlich vereinfachte Bestimmungen im Umgang mit steckerfertigen Erzeugungsanlagen. Die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Sie möchten eine steckerfertige Erzeugungsanlage installieren? So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie als Mieterin und Mieter, ob das Anbringen eines Balkonkraftwerks erlaubt ist.
  • Sie können die Anlage selbst vorbereiten und installieren. Dies muss allerdings nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Elektrofachkraft.
  • Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dies ist für alle Erzeugungsanlagen Pflicht. Geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein. Eine zusätzliche Meldung bei den Regionalwerken Wolfhager Land ist nicht mehr erforderlich.

Weiterer Ablauf

Das Marktstammdatenregister übermittelt automatisch die Anmeldedaten an die Regionalwerke Wolfhager Land. Wir überprüfen, ob ein Zähleraustausch notwendig ist und melden uns bei Bedarf bei Ihnen. Ein möglicher Zählerwechsel ist für Sie kostenfrei.

Den Strom Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage nutzen sie zuallererst selbst im eigenen Haushalt. Geringfüge Strommengen werden aber darüber hinaus ins allgemeine Stromnetz eingespeist. Für diese können Sie eine Vergütung nach geltender Gesetzeslage erhalten. Ausschließlich im Marktstammdatenregister angemeldete Anlagen erhalten keine EEG-Vergütung.

Sofern Sie eine Vergütung für Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage wünschen, nutzen Sie bitte nach der Registrierung im Markstammdatenregister unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass eine Vergütung nur bei Installation auf, an oder in einem Gebäude möglich ist (§48 EEG), für eine z.B. im Garten platzierte Anlage ist keine Vergütung möglich. Zum Online-Formular 

 

Hinweis zur Stilllegung Ihrer steckerfertigen Solaranlage

Sofern Sie Ihre Steckerfertige Solaranlage stilllegen (Defekt, Ersatz durch „große“ PV-Anlage, Umzug) müssen Sie dies im Marktstammdatenregister melden. Unserseits kann ein Stilllegungsprozess nicht angestoßen werden. Wir bestätigen Ihnen die Stilllegung über die Daten des Marktstammdatenregisters.

Installateurausweis S10-2

Der Installateuerausweis mit der Nummer S10-2 ist ausgestellt auf Christoph Lübcke, Firma BLG Project GmbH,  Brückenstraße 15a, 34466 Wolfhagen.

Die BLG Project GmbH ist gemäß § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. entsprechender Satzungsbestimmungen in das Installateurverzeichnis der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH eingetragen und damit zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von elektrischen Anlagen der Kunden in unserem Versorgungsgebiet berechtigt. Für die Einzelheiten ist der abgeschlossene Vertrag maßgebend.

Gültigkeit bis 31.12.2028

Installateurausweis 10/03

Der Installateuerausweis mit der Nummer 10/03 ist ausgestellt auf Maximilian Döring, Firma Thiele Sanitär-, Wärmetechnik und Heizungsbau, Wilhelmstraße 3-5, 34466 Wolfhagen.

Die Firma Thiele Sanitär-, Wärmetechnik und Heizungsbau ist gemäß § 12 AVBWasserV bzw. entsprechender Satzungsbestimmungen in das Installateurverzeichnis der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH eingetragen und damit zur Herstellung Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Wasseranlagen der Kunden in unserem Versorgungsgebiet berechtigt. Für die Einzelheiten ist der abgeschlossene Vertrag maßgebend.

Der Ausweis ist gültig bis 31. Dezember 2025.

Installateurausweis 10/02

Der Installateuerausweis mit der Nummer 10/02 ist ausgestellt auf Klaus Fliege, Firma Fliege, Holzmarkt 31, 34466 Wolfhagen.

Die Firma Fliege ist gemäß § 12 AVBWasserV bzw. entsprechender Satzungsbestimmungen in das Installateurverzeichnis der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH eingetragen und damit zur Herstellung Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Wasseranlagen der Kunden in unserem Versorgungsgebiet berechtigt. Für die Einzelheiten ist der abgeschlossene Vertrag maßgebend.

Der Ausweis ist gültig bis 31. Dezember 2025.

Installateurausweis 10/04

Der Installateuerausweis mit der Nummer 10/04 ist ausgestellt auf Sven Erhardt, Firma Thiele Sanitär-, Wärmetechnik und Heizungsbau, Wilhelmstraße 3-5, 34466 Wolfhagen.

Die Firma Thiele Sanitär-, Wärmetechnik und Heizungsbau ist gemäß § 12 AVBWasserV bzw. entsprechender Satzungsbestimmungen in das Installateurverzeichnis der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH eingetragen und damit zur Herstellung Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Wasseranlagen der Kunden in unserem Versorgungsgebiet berechtigt. Für die Einzelheiten ist der abgeschlossene Vertrag maßgebend.

Der Ausweis ist gültig bis 31. Dezember 2025.

Installateurausweis 10/17

Der Installateuerausweis mit der Nummer 10/17 ist ausgestellt auf Kai Schwarz, Firma Heizungsbau Schwarz, Erpetalstraße 27, 34466 Wolfhagen-Wenigenhasungen.

Die Firma Heizungsbau Schwarz ist gemäß § 12 AVBWasserV bzw. entsprechender Satzungsbestimmungen in das Installateurverzeichnis der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH eingetragen und damit zur Herstellung Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Wasseranlagen der Kunden in unserem Versorgungsgebiet berechtigt. Für die Einzelheiten ist der abgeschlossene Vertrag maßgebend.

Der Ausweis ist gültig bis 31. Dezember 2025.

Installateurausweis 10/19

Der Installateuerausweis mit der Nummer 10/19 ist ausgestellt auf Thomas Haupt, Firma Haustechnik Haupt, Siemensstraße 4, 34466 Wolfhagen .

Die Firma Haustechnik Haupt ist gemäß § 12 AVBWasserV bzw. entsprechender Satzungsbestimmungen in das Installateurverzeichnis der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH eingetragen und damit zur Herstellung Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Wasseranlagen der Kunden in unserem Versorgungsgebiet berechtigt. Für die Einzelheiten ist der abgeschlossene Vertrag maßgebend.

Der Ausweis ist gültig bis 31. Dezember 2025.

Erhöhung der Wasserpreise zum 1. Juli 2023

Trinkwasser ist unverzichtbar. Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH (RWL) sorgt in Wolfhagen und seinen Ortsteilen dafür, dass Ihr Trinkwasser Tag und Nacht in optimaler Qualität zur Verfügung steht. Zum Trinken. Zum Kochen. Zum Waschen. Aber auch zum Blumengießen, für Planschbecken und Aquarien.

Unterhalt und Ausbau des Netzes für die Wasserversorgung und die Bereitstellung eines Notdienstes, der 24 Stunden täglich für den Fall der Fälle erreichbar ist, kosten Geld. Die Regionalwerke und zuvor bereits die Stadtwerke Wolfhagen GmbH haben es trotz steigender Kosten geschafft, den Wasserpreis seit 2006 stabil zu halten. Dabei haben wir weder auf notwendige und sinnvolle Investitionen noch auf die permanente Ausbildung unserer Mitarbeiter oder die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze verzichtet.

Mittlerweile aber sind die Kosten stark gestiegen. Allein durch die Steigerung von Effizienz und Einsparmaßnahmen lässt sich dies nicht kompensieren. Wir kommen um eine Erhöhung der Preise nicht herum. Ab dem 1. Juli 2023 gelten folgende Konditionen:

 

Neuer Preis ab 1. Juli 2023

Arbeitspreis: 1,78 Euro/m³* (Netto = 1,66 Euro/m³* **)
Grundpreis für Standardzähler Q3 4 (QN 2,5) : 4,90* Euro/Monat (Netto = 4,58 Euro/Monat**)

Alter Preis bis 30. Juni 2023:

Arbeitspreis: 1,70 Euro/m³* (Netto = 1,59 Euro/m³* **)
Grundpreis für Standardzähler Q3 4 (QN 2,5): 2,78 Euro/Monat Netto = 2,60 Euro/Monat**

*Euro pro Kubikmeter

Die Preise für weitere Zähler unterscheiden sich hinsichtlich des Grundpreises. Dieser richtet sich nach dem Dauerdurchfluss Q3 (bisher: Nennweite Qn) des Zählers. 

  • Q3 4 (Qn 2,5) =4,90 Euro/Monat (Netto = 4,58 Euro/Monat**)
  • Q3 10 (Qn 6) = 8,50 Euro/Monat (Netto = 7,94 Euro/Monat**)
  • Q3 16 (Qn 10) = 13,50 Euro/Monat (Netto = 12,62 Euro/Monat**)
  • Q3 25 (Qn 15) = 15,50 Euro/Monat (Netto = 14,49 Euro/Monat**)
  • Q3 63 (Qn 40) = 22,45 Euro/Monat (Netto = 20,98 Euro/Monat**)
  • Q3 100 (Qn 60) = 26,35 Euro/Monat (Netto = 24,63 Euro/Monat**)

Preise für Zähler mit größerem Dauerdurchfluss auf Anfrage.

**Mehrwertsteuersatz = 7 Prozent

Die Wasserpreise unterliegen strenger Kontrolle. Als rein kommunales Unternehmen arbeiten wir nicht gewinn-orientiert. Im Sinne von Daseinsvorsorge und Bürgernähe ist es unser Ziel, eine qualitativ hochwertige Wasserversorgung für die Zukunft zu erhalten und weiter zu stärken. Denn klimatische Veränderungen, demographischer Wandel und wirtschaftliche Entwicklung halten große Herausforderungen bereit.

Unser Dank gilt den Bürgern und Verbrauchern Wolfhagens, die uns dazu die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Ihre Gelder setzen wir transparent ein. Wir stehen ihren demokratisch gewählten Vertretern Rede und Antwort - genau wie Bürgern und Verbrauchern. Sprechen Sie uns an.

Installateurausweis 10/08

Der Installateuerausweis mit der Nummer 10/08 ist ausgestellt auf Michael Schaumburg, Schaumburg GmbH & Co KG, Bunsenstraße 26a, 34466 Wolfhagen.

Die Schaumburg GmbH & Co KG ist gemäß § 12 AVBWasserV bzw. entsprechender Satzungsbestimmungen in das Installateurverzeichnis der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH eingetragen und damit zur Herstellung Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Wasseranlagen der Kunden in unserem Versorgungsgebiet berechtigt. Für die Einzelheiten ist der abgeschlossene Vertrag maßgebend.

Der Ausweis ist gültig bis 31. Dezember 2025.