Mögliche Planungen für Windenergie im Stadtwald Wolfhagen
Antworten der Wolfhager Versorger auf Fragen der Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative „Keine Windräder im Wolfhager Stadtwald e. V.“ hat der Stadt Wolfhagen sowie den beteiligten Unternehmen einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt. Die darin enthaltenen Punkte betreffen wirtschaftliche, technische, ökologische und planerische Aspekte rund um den bestehenden Windpark am Rödeser Berg sowie die möglichen Planungen für Windenergieanlagen im
Wolfhager Stadtwald.
Mit den nachfolgenden Antworten möchten wir größtmögliche Transparenz schaffen und eine faktenbasierte Grundlage für die öffentliche Diskussion gewährleisten. Alle Darstellungen beruhen auf dem aktuellen Planungsstand, den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den verfügbaren technischen und wirtschaftlichen Daten. In einigen Bereichen – insbesondere dort, wo sich das Projekt noch in einer frühen Phase befindet – können nur vorläufige Einschätzungen gegeben werden. Wo konkrete Werte heute noch nicht feststehen, wird dies ausdrücklich benannt.
Unser Ziel ist es, verständlich und nachvollziehbar darzustellen,
- wie wirtschaftliche Berechnungen zustande kommen,
- welche Fragestellungen nicht im Kontext zur Projektentwicklung stehen, jedoch z. B. Aufklärung von Marktmechanismen bedürfen,
- welche technischen Voraussetzungen und Messmethoden zum Einsatz kommen,
- welche gesetzlichen Pflichten für Netzbetreiber, weitere Marktakteure und Projektgesellschaften gelten,
- und welche Fragen erst in einem späteren Projektverlauf beantwortet werden können.
Wir verstehen diesen Austausch als wichtigen Bestandteil eines offenen Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern Wolfhagens. Die Energiewende betrifft uns alle – umso wichtiger ist ein transparenter Umgang mit Chancen, Risiken und Rahmenbedingungen.
Die im folgenden veröffentlichten Inhalten finden sich auch auf der Website der Stadtwerke Wolfhagen GmbH.
Hier finden Sie die Fragen der Bürgerinitiative und die Antworten von Regionalwerken und der Stadtwerke Wolfhagen GmbH als PDF. Dieses Dokument wurde den Fragenstellern am, 6. Februar 2026 zugesandt.
Nachmeldeverfahren für elektrische Verbraucher ab 4,2 kW Anschlussleistung
Nach den geltenden Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind alle an das Stromnetz angeschlossenen Verbraucher verpflichtet, elektrische Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 Kilowatt beim Netzbetreiber anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen.
Dazu zählen insbesondere Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräte sowie andere elektrische Verbraucher mit hoher Leistungsaufnahme. Um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und eine verlässliche Netzplanung zu gewährleisten, bitten die Regionalwerke Wolfhager Land (RWL) alle Kundinnen und Kunden in Wolfhagen und Habichtswald, entsprechende Geräte mitzuteilen. Die Angaben sind notwendig, damit die RWL korrekte Netzberechnungen durchführen und die Netzstabilität dauerhaft sicherstellen können.
Obwohl für diese Anlagen grundsätzlich eine gesetzliche Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht, ermöglichen die Regionalwerke Wolfhager Land ausnahmsweise und einmalig ein vereinfachtes Nachmeldeverfahren. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für bereits installierte Geräte und erlaubt eine Nachmeldung bis zum 28. Februar 2026. Für jede Nachmeldung ist zwingend ein Datenblatt des betriebenen Geräts mit den wesentlichen elektrischen Angaben (z. B. Nennleistung, Anlaufleistung, Anschlussart) einzureichen.
Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Wichtig: Batteriespeicher und (Plug-In) PV Anlagen sind über das Marktstammdatenregister anzumelden. Für diese Anlagen kann das Nachmeldeverfahren nicht genutzt werden. Nicht gemeldete Anlagen größer 2 kWp sind grundsätzlich über Ihren Installateur anzumelden; Sanktionen nach EEG sind nicht ausgeschlossen.
Sie möchten mehr als ein Gerät nachmelden? Bitte füllen Sie für jedes Gerät das Formular erneut aus und senden es ab.
Online-Formular: Anfragen beauftragter Dritter
Barrierefreiheitserklärung
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Regionalwerke Wolfhager Land GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen
- Stromnetzbetrieb in 34466 Wolfhagen und 34317 Habichtswald inklusive Abrechnung der Stromerzeuger gemäß EEG
- Trinkwasserversorger in 34466 Wolfhagen
- Versorgung mit Baustrom und Bauwasser
- Betrieb der Straßenbeleuchtung in 34466 Wolfhagen
- Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen für die Stadt Wolfhagen und den Landkreis Kassel (Abfallversorgung)
- Abfallsachbearbeitung in 34466 Wolfhagen für nicht gewerbliche Verbraucher
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH (RWL) ist Stromnetzbetreiber in 34466 Wolfhagen und 34317 Habichtswald. In dieser Funktion können insbesondere Vertreter von Elektroinstallationsunternehmen Arbeiten im Stromnetz anzeigen oder beantragen, wie z.B. den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen oder die Neu-Installation oder Änderung von Strom-Hausanschlüssen. Für diese wie für andere Anliegen stellen wir verschiedene Formulare zur Verfügung.
Die RWL ist Betreiber der Straßenbeleuchtung in 34466 Wolfhagen. Bürger der Stadt und ihrer Stadtteile können z.B. defekte Leuchten über die Webseite melden.
Die RWL übernimmt die Abfallsachbearbeitung in 34466 Wolfhagen für nicht gewerbliche Verbraucher. Bürger der Stadt können auf der Webseite neue Abfallbehälter beantragen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Formulare, insbesondere im Installateursportal (e-Pilot), sind zum Teil nur eingeschränkt per Tastatur steuerbar.
PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Wir bemühen uns, im Verlauf des Jahres 2025 die Bereiche, die aktuell den Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht entsprechen, zu verbessern.
PDF-Dokumente sollen barrierefrei zugänglich sein.
Formulare sollen mit der Tastatur bedienbar sein.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 26.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.06.2026
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Regionalwerke Wolfhager Land GmbH
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
E-Mail: service@rwl.gmbh
Telefon: 05692322960
Link zur Website: https://www.rwl.gmbh
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen unbeantwortet bleiben oder zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden.
Diese Stelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Ziel des Verfahrens ist es, gemeinsam und ohne gerichtliches Verfahren eine Lösung für bestehende Barrieren zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne Einschaltung eines Rechtsbeistands durchgeführt werden.
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Ihre Ideen
Wir suchen
eine Tiefbaufacharbeiterin / einen Tiefbaufacharbeiter (m/w/d)
Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH ist ein modernes, leistungsfähiges und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Wir stellen die zuverlässige Lieferung von Strom und Trinkwasser an über 10.000 Kunden in der Region sicher. Kommunale Versorgung ist leistungsfähig, bürgernah und wettbewerbsfähig. Dafür arbeiten wir in einem innovativen Team zusammen.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)
eine Tiefbaufacharbeiterin / einen Tiefbaufacharbeiter (m/w/d)
Diese Aufgaben erwarten Sie:
- Sie arbeiten in der Abteilung Tiefbau gewerkeübergreifend (Strom, Wasser, Wärme) im Tagesgeschäft der Netzinstandhaltung und -neubau, wie z.B. die Herstellung von Gräben und Gruben, Kabel-, Leitungs- und Leerrohrverlegung sowie die Wiederherstellung von Oberflächen aller Art.
- Sie nehmen regelmäßig an der Tiefbaurufbereitschaft teil und arbeiten Störungen der Versorgungsnetze im Team eigenverantwortlich ab.
- Sie führen Baumaschinen und Baufahrzeuge und bedienen notwendige Baugeräte.
- Sie unterstützen in der Dokumentation der ausgeführten Arbeiten und berücksichtigen int. und ext. Arbeitsschutz- und Umweltanforderungen bei Ihren Tätigkeiten.
Ihr Profil:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Tiefbaufacharbeiter, Garten- und Landschaftsbauer, Baugeräteführer oder vergleichbar.
- Im besten Fall konnten Sie bereits Berufserfahrung im allg. Straßenbau und/oder Erd- und Tiefbau sammeln.
- Sie besitzen die arbeitsmedizinische Eignung zur körperlichen Arbeit im Freien.
- Sie zeigen Eigeninitiative und die Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Handeln, Kostenbewusstsein, Teamfähigkeit.
- Sie besitzen idealerweise Führerscheinklasse Klasse C/CE oder alternativ die Bereitschaft zum Erwerb des Führerscheins (Finanzierung / Bezuschussung durch Arbeitgeber).
- Sie sind verlässlich und arbeiten kollegial und gemeinschaftlich.
Wir bieten Ihnen:
- Attraktive Vergütung nach Tarif AVEW-Vertrag (13. Monatsgehalt, vermögenswirksame Leistungen, Betriebliche Altersvorsorge)
- Mitgliedschaft in der Kommunale Versorgungskasse (ZVK)
- Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und Ihrer persönlichen Priorität
- E-Bike-Leasing
- 38 Stunden Woche (Gleitzeit)
- Jährliche Mitarbeiterprämie
Ihre Qualifikationen und Berufserfahrungen entsprechen unserem Anforderungsprofil? Sie sind motiviert zukünftig zum Erfolg unseres Unternehmens beizutragen? Dann bewerben Sie sich bis zum 08. März 2026 unter Angabe Ihres möglichen Eintrittstermins.
Nutzen Sie dazu einfach das Formular unten oder schreiben Sie eine E-Mail an jobs@rwl.gmbh .
Selbstverständlich wird Ihre Kontaktaufnahme vertraulich behandelt.
Bewerbung als Tiefbaufacharbeiterin / Tiefbaufacharbeiter (m/w/d)
Sie möchten Ihre Bewerbungsunterlagen per Post einreichen? Schreiben Sie an an:
Regionalwerke Wolfhager Land GmbH
Personalabteilung
Siemensstraße 10
34466 Wolfhagen
Selbstverständlich wird Ihre Kontaktaufnahme vertraulich behandelt.
Datenschutzhinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Detaillierte Datenschutzhinweise finden Sie hier: Datenschutz
Angaben zu Ihrer EEG-Anlage erfassen
Wir freuen uns, dass Sie Ihre Energieerzeugungsanlage an das Stromnetz der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH angeschlossen haben. Den erzeugten Strom werden wir gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüten. Um Ihnen Ihre Abschläge auszahlen zu können, sind einige weitere Angaben nötig, die Sie hier bequem online übermitteln können.
Alternativ dazu stellen wir unten auf der Seite ein PDF-Formular bereit. Dieses können Sie ausdrucken und es uns zusenden.
Bestellung: Freiwilliger Einbau eines intelligenten Messsystems
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber installiert die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH in ihrem Netzgebiet auf Wunsch eines Anschlussnutzers ein intelligentes Messystem an dessen Verbrauchsstelle. Die Kosten für diesen freiwilligen Einbau trägt der Anschlussnutzer. Es gilt das Preisblatt.
Um ein intelligentes Messsystem zu bestellen, nutzen Sie bitte unser Formular unten.
Freiwilliger Einbau eines intelligenten Messsystems
Verteilung der Abfallkalender im Dezember 2025
Die Haushalte in Wolfhagen und seinen Ortsteilen erhalten bis Mitte Dezember den Abfallkalender mit aktuellen Informationen. Zumeist werden die Kalender direkt ausgeliefert.
- In Wolfhagen (Kernstadt) werden die Abfallkalender am Samstag, den 13. Dezember mit den Heimatnachrichten verteilt.
- In Ippinghausen liegen ausreichend Exemplare für jeden Haushalt im Bürgerladen aus. Die Kalender sind hier voraussichtlich ab Kalenderwoche 50 (8. bis 14. Dezember) verfügbar.
- In Altenhasungen, Bründersen, Gasterfeld, Istha, Leckringhausen, Niederelsungen, Nothfelden, Philippinenburg/-thal, Viesebeck, Wenigenhasungen wird die Verteilung vor Ort organisiert mit dem Ziel, hier alle Haushalte zu erreichen. Die RWL liefert die Kalender Anfang Dezember an die jeweiligen Verteiler.
Den Ortsvorstehern der Wolfhager Ortsteile und den weiteren vor Ort beteiligten Personen gebührt großer Dank für die Unterstützung bei der Verteilung der Abfallkalender für das neue Jahr.
Sie haben keinen Kalender bekommen?
Bei den Regionalwerken Wolfhager Land und im Rathaus in Wolfhagen können Sie sich ab 8. Dezember 2025 Ihr Exemplar abholen.
Weitere Hinweise zum Abfallkalender 2026
Nützliche Tipps und Informationen
Der gedruckte Abfallkalender ermöglicht eine gute Übersichtlichkeit aller Termine inklusive der Standorte und Zeiten der Schadstoffannahme und der geöffneten
Samstage der Recyclinghöfe. Durch seine Gestaltung bietet er außerdem noch Platz für persönliche Einträge.
Im Innenteil sind nützliche Tipps zur Abfallvermeidung, und -entsorgung, zu den Recyclinghöfen und weiteren Serviceangeboten aufgeführt. „Damit soll das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen weiter geschärft und die
Recyclingquote im Landkreis erhöht werden“, berichtet Uwe Pietsch, Betriebsleiter der Abfallentsorgung Kreis Kassel.
Der Umwelt zuliebe ist der Abfallkalender auf 100% Altpapier gedruckt.
Die Abfallkalender App
Alle Abfallkalender stehen auch über die Internetseite digital zur Verfügung und können als App direkt auf die Startseite des Smartphones oder Tablets gelegt werden.
Verschiebung der Leerungstermine durch die Feiertage!
Durch die bevorstehenden Feiertage kann es im Dezember und Januar zu Verschiebungen der Leerungstermine kommen. Es ist daher wichtig, die Abfallbehälter am Leerungstermin ab 06:00 Uhr morgens am Straßenrand bereitzustellen.