Verteilung der Abfallkalender im Dezember 2024
Die Haushalte in Wolfhagen und seinen Ortsteilen erhalten bis Mitte Dezember den Abfallkalender mit aktuellen Informationen. Zumeist werden die Kalender direkt ausgeliefert.
- In Wolfhagen (Kernstadt) werden die Abfallkalender am Samstag, den 14. Dezember mit den Heimatnachrichten verteilt.
- In Ippinghausen liegen ausreichend Exemplare für jeden Haushalt im Bürgerladen aus. Die Kalender sind hier voraussichtlich ab Kalenderwoche 50 (9. bis 15. Dezember) verfügbar.
- In Altenhasungen, Bründersen, Gasterfeld, Istha, Leckringhausen, Niederelsungen, Nothfelden, Philippinenburg/-thal, Viesebeck, Wenigenhasungen wird die Verteilung vor Ort organisiert mit dem Ziel, hier alle Haushalte zu erreichen. Die RWL liefert die Kalender voraussichtlich Ende der Kalenderwoche 49 (2. bis 8. Dezember) oder in der darauffolgenden Woche an die jeweiligen Verteiler.
Den Ortsvorstehern der Wolfhager Ortsteile und den weiteren vor Ort beteiligten Personen gebührt großer Dank für die Unterstützung bei der Verteilung der Abfallkalender für das neue Jahr.
Sie haben keinen Kalender bekommen?
Bei den Regionalwerken Wolfhager Land und im Rathaus in Wolfhagen können Sie sich Ihr Exemplar abholen.
Weitere Hinweise zum Abfallkalender 2025
Alles auf einen Blick
Übersichtlich aufgeführte Leerungstermine, Standorte und Annahmezeiten für die Schadstoffannahme sowie die geöffneten Samstage der Entsorgungszentren und Recyclinghöfe, bietet der Abfallkalender 2025 auf einen Blick. Die Gestaltung des Kalenders bietet zusätzlich genügend Platz, um persönliche Termine einzutragen.
Der Umwelt zuliebe ist er auf 100% Altpapier gedruckt.
Nützliche Tipps und Informationen
Titelthema 2025 ist Papier und Pappe. Darüber hinaus enthält der Abfallkalender Informationen zu den verschiedenen Abfallbehältern, Entsorgungshinweise, Tipps zur Abfallvermeidung, Anfahrtswege zu den Standorten und vieles mehr können im redaktionellen Teil des Abfallkalenders nachgelesen werden.
Die Abfallkalender Web-App
Alle Abfallkalender stehen auch über die Internetseite digital zur Verfügung und können als Web-App direkt auf die Startseite des Smartphones oder Tablets gelegt werden. Zusätzlich ist eine Terminübernahme mit Erinnerungsfunktion in den persönlichen Kalender möglich: URL: https://webapp.abfall-kreis-kassel.de/abfallkalender
Verschiebung der Leerungstermine durch die Feiertage!
Durch die bevorstehenden Feiertage kann es im Dezember und Januar zu Verschiebungen der Leerungstermine kommen. Es ist daher wichtig, die Abfallbehälter am Tag der Leerung ab 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitzustellen. Damit kein Termin verpasst wird, lohnt ein Blick in den Abfallkalender.
Ablesung 2024: RWL-Ableser unterwegs in Wolfhagen und Habichtswald
Ab 15. November 2024 lesen die Mitarbeiter der Regionalwerke Wolfhager Land (RWL) Strom- und Wasserzähler ab. In Wolfhagen und seinen Ortsteilen rechnet die RWL auf Basis der Ablesung den Wasserverbrauch ab. Unabhängig vom Stromlieferanten erfasst der Wolfhager Versorger die Stände aller Stromzähler in Wolfhagen und Habichtswald. Dazu gehören auch Zähler von über 1.000 PV-Anlagen.
Rechnungen über den Stromverbrauch versendet die RWL nicht. Diese kommen vom Lieferanten, den die Verbraucher wählen. Die abgelesenen Stände werden automatisch übermittelt.
Nachdem 2023 die Zähler in Habichtswald und im Wolfhager Ortsteil Bründersen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst abgelesen wurden, schickt die RWL dieses Jahr eigene Ableser. Diese sind ausgestattet mit Smartphones. So erfassen sie die abgelesenen Werte elektronisch und nehmen ein Foto jedes Zählers auf. Die Bilder dienen als zuverlässiger Beleg, der insbesondere bei Zweifeln an Verbrauchsabrechnungen hilfreich ist.
Ableser können sich ausweisen.
Zählerstände und Verbrauchsdaten sind sensible Informationen, die nicht in falsche Hände geraten sollten. Die Ableser der RWL können sich selbstverständlich ausweisen.
Folgende Ableser sind unterwegs
- N. Glänzer
- M. Ständecke
- M. Franke
- M. Chahrour
- F. Weltner
- S. Mander
- M. Kreutz
- A. Maßmann
- M. Lörke
- J. Rudolph
- F. Chadziwasilis
- N. Siebert
- T. Siebert
- J. Rogge-Sonnenschein
Darüber hinaus lesen auch reguläre Mitarbeiter der RWL ab, die sich ebenfalls ausweisen können. Ob tatsächlich ein RWL-Mitarbeiter vor der Tür steht, beantwortet der Kundenservice während der Geschäftszeiten auch telefonisch unter 05692 32 296 - 0.
Weitere Hinwiese für Verbraucher in Wolfhagen und Habichtswald
Um die Erreichbarkeit des gemeinsamen Kundenservice von Stadtwerken und Regionalwerken zu gewährleisten, bitten die Regionalwerke darum, Zählerstände nicht an Stelle der Ableser telefonisch zu übermitteln. Der Grund: Bei vielen tausend Zählerständen wäre das Anrufaufkommen zu groß und könnte die Notdienstnummer der RWL blockieren.
Die RWL bittet darum, den Zugang zum Zähler zu erleichtern und hinderliche Gegenstände aus dem Bereich zu entfernen. Unterstützung bei der Ablesung selbst ist nicht nötig. Hilfreich kann es sein, den Zählerstand zum Zeitpunkt der Ablesung auch selbst zu notieren oder auf einem eigenen Bild zu dokumentieren.
Wir suchen eine Auszubildende / einen Auszubildenden: Elektroniker/in (m/w/d), Fachbereich Betriebstechnik
Ausbildungsbeginn ist der 1. August 2025
Kommunale Versorgung ist leistungsfähig, bürgernah und wettbewerbsfähig. Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH stellt die zuverlässige Lieferung von Strom und Trinkwasser an über 10.000 Kunden in der Region sicher. Dafür arbeiten wir in einem innovativen Team zusammen.
Wir bieten Ihnen ab 1. August 2025 eine abwechslungsreiche und praxisorientierte Ausbildung in einem Beruf mit Zukunft bei Bezahlung nach Tarifvertrag.
Im Rahmen der Ausbildung lernen Sie das Verlegen von Stromleitungen im Versorgungsnetz, Reparatur und Wartung von elektrischen Bauteilen, das Programmieren von elektronischen Anlagen und nehmen an Wartungsarbeiten im Versorgungsnetz teil.
Voraussetzungen
- zum Ausbildungsbeginn einen Realschul- oder einen guten qualifizierenden Hauptschulabschluss
- gute Noten in den Fächern Mathematik und Physik
- handwerklich-technisches Geschick
- Interesse an Arbeiten auch im Freien
- Leistungs- und Lernbereitschaft, sicheres und kundenfreundliches Auftreten
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. November 2024!
Bewerben Sie sich mit unserem Formular unten, per E-Mail an jobs@rwl.gmbh oder per Post an: Regionalwerke Wolfhager Land GmbH, Personalabteilung, Siemensstraße 10, 34466 Wolfhagen
Die Datenschutzerklärung für Bewerber finden Sie hier.
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Tipps für eine effiziente Wassernutzung im Haushalt
Im Haus:
- Duschen statt baden. Zur Befüllung einer Badewanne werden 150 bis 170 Liter Wasser benötigt, für eine fünfminütige Dusche nur rund 70 Liter.
- Wassersparende Armaturen in Küche, Toilette und Bad können den Wasserverbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren.
- Wasch- und Geschirrspülmaschinen sollten immer nur voll angeschaltet werden.
Bei der Gartenbewässerung:
- Pflanzen im Garten sollten morgens möglichst vor Sonnenaufgang oder abends nach Sonnenuntergang gegossen werden. Dies vermeidet eine starke Verdunstung von Wasser durch Sonneneinstrahlung.
- Es sollte nicht durch Sprinkler sondern mit Gartenschläuchen bewässert werden, die nahe an den Pflanzen liegen (Beispiel: Tröpfchenbewässerung).
- Den Rasen nicht zu kurz und weniger häufig mähen: Ein längerer Rasen hält die Feuchtigkeit besser und vermindert damit den Bewässerungsbedarf.
Bei der Gartengestaltung:
- Hauseigentümer sollten darauf achten, dass das Regenwasser auf ihrem Grundstück versickern kann. Dies verbessert die Neubildung von Grundwasser.
- Bei größeren Wohnanlagen können begrünte Dachflächen und Fassaden ein ausgeglicheneres Mikroklima schaffen.
- Auf den Einsatz von Insekten- und Unkrautvernichtungsmitteln sollte verzichtet werden, um das Grundwasser und Insekten zu schützen. Dies dient auch der Vermehrung von Regenwürmern, die den Boden auflockern und eine bessere Versickerung ermöglichen.
- Wenn ein privater Swimming-Pool genutzt wird, diesen abdecken, um die Verdunstung zu verringern.
Regelungen zur Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG
Der zunehmende Ausbau dezentraler Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und die steigende Zahl von elektrischen Verbrauchern, wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeugen, stellen insbesondere die Verteilnetze vor große Herausforderungen. Ohne eine parallel stattfindende Ertüchtigung und Digitalisierung kann zu es Engpässen bis hin zu Überlastungen der Verteilnetze kommen. Gleichzeitig bieten diese potenziell steuerbaren Einrichtungen auch eine große Chance, den Strombezug anzupassen und damit die Kosten für Netznutzung zu reduzieren.
Am 01.01.2024 sind die Regelungen der BNetzA zur Ausgestaltung der Umsetzung von §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich neue Vorgaben für Kunden, Installateurunternehmen und Netzbetreiber.
Die neuen Regelungen umfassen Vorgaben für die Steuerbarkeit steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) und den Netzausbau, die einen zuverlässigen Netzbetrieb sicherstellen. Das Ziel ist die Gewährleistung eines verzugsfreien Netzanschlusses von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das Niederspannungsnetz.
Zusammenfassung der neuen Regeln zur Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß 14a EnWG
Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können gemäß der Regelungen nach §14a EnWG gesteuert werden?
- Wärmepumpen unter Einbezug von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
- Private Ladepunkte/Wallboxen
- Batteriespeichersysteme (betroffen ist nur der Leistungsbezug)
- Kälteerzeuger
Von der §14a-Regelung betroffen sind alle steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer installierten Leistung von über 4,2 kW, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.
Sollten hinter einem Netzanschluss mehrere Anlagen einer Verbrauchergruppe (z. B. mehrere Wärmepumpen) installiert sein, werden die Anschlussleistungen rechnerisch zusammengefasst. Maßgeblich ist folglich, ob die Summenleistung aller Anlagen einer Verbrauchergruppe größer ist als 4,2 kW.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit bestehender §14a-Vereinbarung, die bereits vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, können auf Kundenwunsch in die neue Regelung wechseln, um so von den reduzierten Netzentgelten (Modul 1 & Modul 2) zu profitieren. Sollte dies nicht geschehen, müssen §14a-Bestandsanlagen spätestens zum 01.01.2029 in die neue Regelung überführt sein. Voraussetzung ist, dass die Steuerbarkeit der Anlagen durch den Installateur-Betrieb eingerichtet wurde.
Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind von den Regelungen ausgenommen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 ohne bestehende §14a-Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen (hier gilt Bestandsschutz). Es besteht jedoch die Möglichkeit auf Kundenwunsch in die neue §14a-Regelung zu wechseln. Nachtspeicherheizungen sind nicht von der §14a-Regelung betroffen und werden dauerhaft gemäß der bestehenden Vereinbarung gesteuert (auch hier gilt Bestandsschutz).
Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind von der Teilnahmepflicht/einer Steuerung gemäß §14a EnWG ausgenommen?
Von der §14a-Regelung ausgenommen sind private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Institutionen mit Sonderrechten gemäß §25 Abs. 1 und 5a Straßenverkehrsordnung sowie Wärmepumpen und Klimageräte, die für gewerbliche Zwecke oder in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden.
Inwiefern sind Kunden von der neuen §14a-Regelung betroffen?
Gemäß der neuen §14a-Regelung darf eine Netzanschlussanfrage für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit der Begründung der Überschreitung von Netzkapazitäten abgelehnt oder der Netzanschluss verzögert werden. Bei zunächst planerisch ermittelter Engpasssituation darf die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtung bis auf minimal 4,2 kW gedimmt/heruntergeregelt werden, sofern die Netzanschlussleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung unter 11 kW liegt. Sollte die Netzanschlussleistung 11 kW bzw. mehr betragen, kann eine Dimmung der Bezugsleistung bis auf minimal der Skalierung der Netzanschlussleistung an einem Skalierungsfaktor (der vorläufige Skalierungsfaktor beträgt 0,4 (Stand 18.12.2023)) erfolgen. Im Falle der Steuerung von Verbrauchern über ein Energiemanagementsystem erfolgt die Berechnung der Mindestleistung unter Anwendung eines Gleichzeitigkeitsfaktors in Abhängigkeit zur Anzahl der Verbraucher und Fallgruppe des Verbrauchers.
Nähere Informationen zur Ermittlung der Mindestleistung können dem Beschluss BK6-22-300 „Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG“ der Bundesnetzagentur entnommen werden.
Engpässe werden nach derzeitigem Stand innerhalb des Netzgebiets der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für private Haushalte zunächst nicht erwartet.
Der Haushaltsverbrauch wird durch die Steuerung nicht begrenzt. Die Steuerung kann über eine direkte Steuerung der SteuVE oder über die Steuerung über ein Energiemanagementsystem (EMS) erfolgen. Die Entscheidung für die Art der Steuerung muss durch den Kunden getroffen werden. Die Steuerung über ein EMS ermöglicht eine freie Zuteilung der verfügbaren Leistung auf die hinter dem EMS angeschlossenen Verbraucher. Darüber hinaus wird bei der Berechnung der minimalen Bezugsleistung am Netzanschlusspunkt im Falle einer Steuerung durch den Netzbetreiber zusätzlich ein von der Anzahl steuerbarer Verbraucher abhängiger Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt. In beiden Fällen ist der Kunde für die Herstellung der Steuerbarkeit verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten. Sollten durch den Messstellenbetreiber Vorgaben zu den Standards der Steuerungstechnik gegeben sein, sind diese einzuhalten. Die Installateurunternehmen können alternativ auf Kundenwunsch den Messstellenbetreiber oder den Verteilnetzbetreiber mit dem Einbau von Mess- und Steuerungstechnik beauftragen (Vollmacht erforderlich)
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Welchen Ausgleich erhält der Kunde für die Steuerbarkeit seiner Verbrauchseinrichtungen?
Als Ausgleich für die Steuerbarkeit ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erhalten Kunden reduzierte Netzentgelte. Es gibt zwei Auswahlmöglichkeiten:
- Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts zuzüglich individuell durch den Netzbetreiber ermittelter Stabilitätsprämie. Die pauschale Reduzierung beträgt 80,- EUR (brutto), die Stabilitätsprämie wird jedes Jahr gemäß Festlegung der Bundesnetzagenur (BK8-22/010-A) neu festgesetzt. In den Preisblättern für die Netznutzung ist jeweils die Summe beider Preiskomponenten ausgewiesen. Eine Reduzierung des Gesamtnetzentgeltes kann maximal bis auf 0,- EUR erfolgen, negative Netzentgelte sind ausgeschlossen
- Modul 2: Reduktion des Arbeitspreises für die Entnahme ohne Leistungsmessung um 60%. Modul 2 erfordert die Installation eines separaten Zählers an den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Die Kosten sind ebenfalls auf den Preisblättern der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH für die Netznutzung ausgewiesen.
Zur Abrechnung von Modul 2 muss für die steuerbaren Verbrauchseinrichtung(en) ein separater Zählpunkt eingerichtet werden. Gemäß der Bundesnetzagentur empfiehlt sich für Ladepunkte die Wahl von Modul 1 und für Wärmepumpen die Wahl von Modul 2.
Die Weitergabe der Netzentgeltreduzierung erfolgt in der Regel über den Stromlieferanten an den Kunden über die Netznutzungsabrechnungen.
Ein Wechsel zwischen den Modulen ist möglich.
Weitere Informationen zu den Netzentgeltmodulen können Sie dem RWL- Preisblatt entnehmen.
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Technische Anforderungen
In Abbildung 1 sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der technischen Anbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen dargestellt. Die Grenze zum Eigentum des Netzbetreibers bleibt unverändert am Hausanschlusskasten. Der Messstellenbetreiber (MSB) stellt zukünftig ein intelligentes Messsystem (Zähler nebst Smart Meter Gateway) sowie eine zugehörige Steuerbox bereit. Diese Dienstleistung kann entweder direkt durch den Kunden (Anschlussnehmer) oder mit einer entsprechenden Bevollmächtigung durch den Netzbetreiber im Namen und zu Lasten des Kunden beim Messstellenbetreiber beantragt werden. Die Steuerbox ist über eine Schnittstelle mit dem Smart Meter Gateway verbunden und empfängt die Steuersignale des Netzbetreibers. Durch die Steuerbox erfolgt die Ansteuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Die entsprechende Anbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und deren Steuerbarkeit ist durch den Kunden bzw. durch den beauftragten Elektrofachbetrieb zu Lasten des Kunden herzustellen. Der Kunde kann dabei entscheiden, ob eine direkte Steuerung der Verbrauchseinrichtung oder eine Sollwertvorgabe an ein kundenseitiges Energiemanagementsystem erfolgen soll. Die Anbindung zwischen Steuerbox und steuerbarer Verbrauchseinrichtung bzw. Energiemanagementsystem soll vorzugsweise über eine digitale Schnittstelle wie z.B. EEBUS erfolgen, die sich jedoch noch in Abstimmung befindet. Übergangsweise ist ggf. auch eine Ansteuerung über potentialfreie Relaiskontakte möglich. Bis zur Fertigstellung einer Verbandsempfehlung des BDEW zur Aktualisierung der TAB (BDEW Bundesmusterwortlaut) ist Platz für ein APZ-Feld/RfZ inkl. Spannungsversorgung in der Zähleranlage vorzusehen.
Umsetzung am Zählerplatz
Bei neu zu errichtenden Zählerplätzen sind die Vorgaben der VDE-AR-N 4100 und der technischen Anschlussbedingungen der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH einzuhalten. Bei Bestandsanlagen ist eine Spannungsversorgung aus dem ungemessenen Bereich herzustellen. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die erforderliche kommunikative Verbindung zwischen der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und der Steuereinrichtung des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers (bspw. Intelligentes Messystem mit Steuerbox) sicherzustellen.
Der Betreiber der steuVE hat in geeigneter Weise und durch Auswahl der steuVE sicherzustellen, dass die Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges umgesetzt wird.
Dies kann durch eine unmittelbare Weitergabe der Reduzierung an die steuVE (Direktansteuerung) oder einer Sicherstellung der Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem (EMS) des Anschlussnehmers/ Anschlussnutzers erfolgen.
Umsetzung der Steuerung über eine digitale Schnittstelle
Sofern die Ansteuerung der SteuVE oder des EMS über eine digitale Schnittstelle, entsprechend den Vorgaben der Steuerbox nach FNN Lastenheft erfolgen soll, ist eine Datenleitung mindestens Cat. 5 mit einer RJ45 Buchse (berührungssicher verschlossen) in den RfZ legen und mit der Aufschrift “Datenleitung SteuVE” dauerhaft zu kennzeichnen.
Zählerplatzgestaltung “Ansteuerung über eine digitale Schnittstelle (für 3-Punkt-Befestigung bzw. eHz-Steckbefestigung)
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Umsetzung der Steuerung über Relaiskontakte
Soll die Ansteuerung der SteuVE oder des EMS über Relaiskontakte sichergestellt werden, so erfolgt die Umsetzung des Steuersignals über ein Koppelrelais im anlagenseitigen Anschlussraum. Die Steuerung ist so umzusetzen, dass bei Anzug der Relaisspule die Steuerung auf den zugesicherten Minimalwert nach §14a EnWG umgesetzt wird. Die dafür notwendige Spannungsversorgung ist anlagenseitig bereitzustellen.
Zählerplatzgestaltung “Ansteuerung über Relaiskontakt (für 3-Punkt-Befestigung bzw. eHz-Steckbefestigung)
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Weitere Informationen zur Ausgestaltung werden so zeitnah wie möglich bereitgestellt.
Sollte es für die steuerbare Verbrauchseinrichtung des Kunden aus technischen Gründen nicht möglich sein, die Leistung auf den vom Netzbetreiber vorgegebenen Wert zu reduzieren, hat eine Reduktion auf den nächstgeringeren Wert zu erfolgen. Im Fall einer nur grob steuerbaren Anlage könnte die vollständige Abschaltung der Verbrauchseinrichtung über ein Schütz durchgeführt werden. Auch hierfür liegt die Verantwortung der Umsetzung auf Seiten des Kunden.
Falls der Kunde für das reduzierte Netzentgelt Modul 2 wählen möchte (vgl. vorheriger Abschnitt), so ist eine separate messtechnische Erfassung des Verbrauchs der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erforderlich und ein entsprechendes Messkonzept vorzusehen.
Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen beim Netzbetreiber („Was ändert sich?“)
Welche zusätzlichen Angaben zu den bisher bestehenden benötigen die RWL?
Auswahl des Netznutzungsentgeltmoduls (ohne Auswahl gilt Modul 1 als Standardmodul)
Beantragung Messstelle / Steuerbarkeit über MSB oder Netzbetreiber (Standardauswahl)
ElektroinstallateurInnen benötigen eine zusätzliche Vollmacht vom Kunden für die Auswahl des Netznutzungsentgeltmoduls, welches dem Netzbetreiber zu Abrechnungszwecken mitgeteilt werden muss. Für die Umsetzung des reduzierten Entgelts wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kunde und Regionalwerke Wolfhager Land GmbH getroffen, diese wird seitens der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH bereitgestellt.
Bedingungen für die Zahlung in Raten
Die Regionalwerke Wolfhager Land ermöglichen die Zahlung offener Beträge in Raten ("Ratenplan"), soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Ob eine offene Forderung in Raten gezahlt werden kann, ist auf Antrag der / des Zahlungspflichtigen nach Prüfung zu entscheiden.
Für die Zahlung in Raten gelten folgende Bedingungen:
- Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH verlangt keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen für die Zahlung in Raten.
- Über die Zahlung der monatlichen Raten hinaus sind die festgesetzten monatlichen Abschläge an die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH zu zahlen, solange die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH Leistungen erbringt, bzw. in öffentlichem Auftrag Gebühren in Rechnung stellt.
- Guthaben, z.B. aus Jahresrechnungen werden zur Tilgung des Ratenplans verwendet und daher nicht ausgezahlt.
- Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH kann und wird weitere Schritte im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie Maßnahmen zur Sperrung der Wasserversorgung einleiten, wenn der / die Zahlungspflichtige den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Einen erneuten Antrag auf Zahlung in Raten wird die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH ablehnen. Die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH wird ausgebliebene Zahlungen ohne Verzug anmahnen und den Sperrtermin bekannt geben.
- Der Ratenplan gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Regionalwerke Wolfhager Land GmbH als vereinbart. Die einzelnen Raten müssen zu den in der Bestätigung genannten Terminen auf einem Bankkonto der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH gutgeschrieben sein. Bearbeitungszeiten, arbeitsfreie Tage und ähnliche potenzielle Verzögerungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Stand: Januar 2023
Wasserleitungen und -zähler vor Frost schützen
Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes können Wasserleitungen und Wasserzähler beschädigen. Dies gilt insbesondere in unbeheizten und außen liegenden Räumlichkeiten und Schächten. Die Folge sind oft erhebliche Wasserverluste und Zerstörung von Bausubstanz.
Viele Schäden sind vermeidbar, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Wir empfehlen:
- Lassen Sie die Temperatur um Wasseranschluss und Leitungen nicht unter den Gefrierpunkt sinken. Schützen Sie Zähler und Wasseranschluss vor kalter Luft und Durchzug. Halten Sie Fenster und Türen in Räumen, in denen sich der Wasseranschluss und die Wasserzähleranlage befinden, geschlossen. Sind Fenster oder Türen beschädigt, sorgen Sie möglichst frühzeitig für entsprechenden Ersatz oder Reparatur.
- In unbeheizten oder außen liegenden Räumlichkeiten und Schächten sollten Sie Wasserzähler und freiliegende Wasserleitungen isolieren. Sorgen Sie dafür, dass das Isoliermaterial trocken bleibt.
- Lassen Sie das Wasser aus Leitungen ab, die im Winter nicht gebraucht werden, z.B. im Garten oder in der Garage.
- Schützen Sie auch Bauanschlüsse.
Bei strengem Frost kann eine zusätzliche Absicherung von Fenstern und Türen, z.B. mit Strohmatten. Säcken oder ähnlichen Materialien notwendig werden. Prüfen sie dabei auch Spalten und Ritze.
WICHTIG: Kommt es zum Einfrieren von Innenleitungen, ist für das Auftauen ein Fachbetrieb heranzuziehen. Nutzen Sie keinesfalls Lötlampen oder offenes Feuer, um eingefrorene Wasserleistungen aufzutauen! Defekte Hausanschlüsse oder Wasserzähler müssen unter Hinzuziehen der Regionalwerke Wolfhager Land GmbH repariert werden.
Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Frostschäden vom Anschlussnehmer zu tragen sind.