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Abrechnungsdienstleistungen

Im Auftrag des Magistrats der Stadt Wolfhagen rechnen die Regionalwerke Wolfhager Land

  • die kommunalen Gebühren für das Einleiten von Schmutzwasser in die Kanalisation,
  • für die Straßenreinigung und
  • für das Niederschlagswasser ab.

Grundlage der Gebührenerhebung ist die jeweils gültige Satzung der Kommune. Die Satzungen der Stadt Wolfhagen finden Sie hier.

Im Auftrag des Kreisausschusses des Landkreises Kassel rechnen die Regionalwerke Wolfhager Land auch die Abfallgebühren in der Wolfhager Kernstadt und den Ortsteilen ab. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

 

Kanalgebühr

Die Kosten für die Einleitung von Schmutzwasser in den Kanal betragen pro 3,73 € m³ eingeleitetes Abwasser mit Fäkalien , zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 8,00 €/Jahr je geeichtem Wasser- bzw. Abwasserzähler.

Die Regionalwerke Wolfhager Land übernehmen die Abrechnung im Auftrag der Stadt Wolfhagen.

Fragen zur Rechnung beantwortet unser Kundenservice.
Fragen zur Berechnungsgrundlage und Einwände nimmt die Stadtverwaltung entgegen.

 

Straßenreinigung

Die Straßenreinigung beträgt jährlich 1,28 €/lfd. Meter Frontlänge.

Die Regionalwerke Wolfhager Land übernehmen die Abrechnung im Auftrag der Stadt Wolfhagen.

Fragen zur Rechnung beantwortet unser Kundenservice.
Fragen zur Berechnungsgrundlage und Einwände nimmt die Stadtverwaltung entgegen.

 

Niederschlagswasser

Für das Einleiten des Niederschlagswassers in die städtische Kanalisation werden gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Wolfhagen 0,96€/m² bebaute bzw. künstlich befestigte Grundstücksfläche fällig. Die Anzahl der zu berechnenden Quadratmeter Grundstücksfläche wird unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit für die einzelnen Versiegelungsarten durch den Magistrat der Stadt Wolfhagen festgelegt.

Die Regionalwerke Wolfhager Land übernehmen die Abrechnung im Auftrag der Stadt Wolfhagen.

Fragen zur Rechnung beantwortet unser Kundenservice.
Fragen zur Berechnungsgrundlage und Einwände nimmt die Stadtverwaltung entgegen.